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QCG für KMU 10 bis 249 Mitarbeiter: Förderquote & Antrag

· 8 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
HR-Verantwortliche und Geschäftsführerin prüfen gemeinsam Unterlagen zum Qualifizierungschancengesetz am Besprechungstisch

Ein KMU mit 10 bis 249 Mitarbeitern kann über das Qualifizierungschancengesetz (QCG) 50 bis 100 Prozent der Lehrgangskosten einer Weiterbildung erstattet bekommen, plus bis zu 50 Prozent Lohnzuschuss für die Zeit der Freistellung. Rechtsgrundlage ist § 82 SGB III. Antragsteller ist immer der Arbeitgeber, bewilligt wird über den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit.

Diese Staffelung wird oft missverstanden. Manche Infoseiten kürzen sie auf „15 Prozent” oder „pauschal 50 Prozent” zusammen. Beides ist falsch. Die tatsächliche Quote hängt an der Unternehmensgröße und am Ermessen der Agentur für Arbeit. In diesem Artikel steht, wie die Quote für mittelständische Betriebe konkret aussieht, wie der Antrag abläuft und was du als HR-Verantwortlicher oder Beschäftigter tun kannst.

Das Qualifizierungschancengesetz im Überblick

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist seit 2019 in Kraft und steht in § 82 SGB III. Es regelt, wie die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung von Beschäftigten finanziert, deren Tätigkeit durch technologischen Wandel oder Strukturwandel betroffen ist. Gefördert werden Lehrgänge über mehr als 120 Unterrichtsstunden, die über eine arbeitsplatzbezogene Unterweisung hinausgehen. Der Träger muss nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert sein.

Das QCG ist die Schwester-Regelung zum Bildungsgutschein (§ 81 SGB III): Bildungsgutschein für Arbeitssuchende, QCG für Beschäftigte. Wer noch im Job ist und sich weiterqualifizieren will, landet fast immer beim QCG.

In meinen Kursen sehe ich immer wieder, dass HR-Abteilungen das Instrument kennen, aber die Staffelung nach Unternehmensgröße nicht präsent haben. Deshalb wird oft zu niedrig kalkuliert und der Antrag von vornherein verworfen.

Die Förderquote für KMU mit 10 bis 249 Mitarbeitern

Für Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeitern gilt die folgende Staffelung nach § 82 Absatz 4 SGB III:

FörderbestandteilQuote
Lehrgangskosten50 Prozent bis 100 Prozent
Lohnzuschuss während Freistellungbis zu 50 Prozent

Die Spanne 50 bis 100 Prozent ist kein Tippfehler. Sie ergibt sich aus dem gesetzlichen Regelfall (50 Prozent) plus möglichen Aufstockungen im Einzelfall, etwa bei Tarifbindung zur Qualifizierung. In der Praxis liegen die meisten bewilligten Anträge bei 50 bis 75 Prozent, die Aufstockung Richtung 100 Prozent ist die Ausnahme.

Zum Vergleich die komplette QCG-Staffelung aller Unternehmensgrößen nach § 82 SGB III:

UnternehmensgrößeLehrgangskostenLohnzuschuss
Kleinstunternehmen unter 10 MAbis 100 Prozentbis 75 Prozent
KMU 10 bis 249 MA50 bis 100 Prozentbis 50 Prozent
Größere KMU 250 bis 2.499 MAbis 50 Prozentbis 25 Prozent
Großunternehmen ab 2.500 MAbis 25 Prozentbis 25 Prozent

Stand April 2026. Förderquoten können sich ändern. Vor Antragstellung beim zuständigen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit bestätigen lassen.

Ein Zahlenbeispiel. Dein Unternehmen hat 85 Mitarbeiter, eine Kollegin soll eine viermonatige KI-Weiterbildung mit 720 Unterrichtseinheiten und 9.662,40 Euro Kurskosten machen. Bei 50 Prozent Förderquote übernimmt die Bundesagentur 4.850 Euro der Lehrgangskosten. Läuft der Kurs während der Arbeitszeit, kommt ein Lohnzuschuss von bis zu 50 Prozent des fortgezahlten Arbeitsentgelts hinzu. Bei 3.500 Euro Bruttomonatsgehalt sind das rechnerisch bis zu 7.000 Euro über vier Monate. Wichtig: „bis zu” heißt nicht „garantiert”. Die konkrete Höhe legt der Arbeitgeberservice im Einzelfall fest.

Die Größenklasse richtet sich nach der EU-Definition: 10 bis 249 Mitarbeiter, höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Maßgeblich ist der Stichtag vor Antragstellung.

Der QCG-Antrag Schritt für Schritt

Der Antrag läuft immer über den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit, nicht über die klassische Arbeitsvermittlung. Beschäftigte können den Antrag nicht selbst stellen, ihn aber über die Personalabteilung anstoßen.

Typischer Ablauf in sechs Schritten:

  1. Bedarf identifizieren. HR oder Fachabteilung erkennt eine Qualifizierungslücke. Die geplante Weiterbildung muss nach AZAV zertifiziert und länger als 120 Unterrichtsstunden sein.
  2. Träger auswählen und Kostenvoranschlag einholen. Der Bildungsträger liefert einen schriftlichen Kostenvoranschlag mit Modulübersicht, Dauer und AZAV-Nachweis.
  3. Erstkontakt mit dem Arbeitgeberservice. Der Arbeitgeber vereinbart ein Beratungsgespräch zur QCG-Förderung.
  4. Antrag einreichen. Mit Kostenvoranschlag, Beschreibung der Qualifizierungsnotwendigkeit und gegebenenfalls Arbeitsvertrag des Teilnehmers.
  5. Bewilligungsbescheid abwarten. Bearbeitungsdauer erfahrungsgemäß vier bis acht Wochen. Der Bescheid nennt die konkrete Förderquote.
  6. Kurs starten. Erst nach Bewilligung. Ein vorzeitiger Kursstart gefährdet die Förderung.

Aus meiner Beratungspraxis weiß ich, dass der häufigste Fehler in Schritt 1 und 2 passiert: Unternehmen wählen einen Kurs, der zeitlich passt, aber nicht nach AZAV zertifiziert ist. Dann scheitert der Antrag nicht am Geld, sondern an der Trägerzulassung. Prüfe vor dem Kontakt mit dem Arbeitgeberservice immer, ob der Träger eine gültige AZAV-Zulassung durch eine fachkundige Stelle wie die DEKRA hat.

Förderfähige Weiterbildungen

Förderfähig sind nach § 82 SGB III Weiterbildungen, die über eine reine Einarbeitung hinausgehen, mehr als 120 Unterrichtsstunden dauern und die Beschäftigungsfähigkeit langfristig sichern. Typische Beispiele sind IHK-Aufstiegsfortbildungen und AZAV-zertifizierte KI- oder Digitalisierungskurse. Nicht gefördert werden Tagesseminare unter 120 Stunden, betriebsinterne Unterweisungen, reine Produktschulungen und Konferenzbesuche.

Die Weiterbildung zum Digitalisierungsmanager erfüllt die QCG-Kriterien: 720 Unterrichtseinheiten, vier Monate Dauer, AZAV-Zertifizierung über die DEKRA. Wie sich QCG und Bildungsgutschein voneinander abgrenzen, liest du im Überblick zu Bildungsgutschein und weiteren Förderwegen.

Was du als Beschäftigter tun kannst

Als Beschäftigter stellst du den Antrag nicht selbst. Du sprichst deinen Arbeitgeber aktiv darauf an.

Zuerst benennst du den Bedarf: „Unsere Arbeit verändert sich durch KI und Automatisierung. Ich will sicherstellen, dass ich das Unternehmen weiter unterstützen kann.” Dann legst du das Instrument auf den Tisch: „Das Qualifizierungschancengesetz nach § 82 SGB III übernimmt bei unserer Unternehmensgröße 50 bis 100 Prozent der Kurskosten, plus Lohnzuschuss für die Freistellung.” Und dann schlägst du einen konkreten Kurs vor. Kursname, Dauer, AZAV-Zertifizierung und Kostenhöhe reichen für das erste Gespräch.

Der QCG-Antrag ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit, kein Rechtsanspruch. Eine erste Absage ist aber nicht final. Viele Unternehmen reichen nach, wenn der erste Entwurf nicht ausreicht.

Gehalt während der Weiterbildung

Während der QCG-geförderten Weiterbildung zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter, weil der Beschäftigte formal im Arbeitsverhältnis bleibt. Die Bundesagentur für Arbeit erstattet einen Lohnzuschuss, für KMU mit 10 bis 249 Mitarbeitern bis zu 50 Prozent des fortgezahlten Arbeitsentgelts inklusive Sozialversicherungsanteile.

Der Beschäftigte hat keine Einkommenslücke, Krankenversicherung und Rente laufen normal weiter. Der Arbeitgeber trägt nur einen Teil der Lohnkosten selbst. Die konkrete Höhe des Lohnzuschusses steht im Bewilligungsbescheid und hängt vom Einzelfall ab, nicht jeder Antrag bekommt die vollen 50 Prozent.

Warum QCG gerade jetzt ein Thema ist

Laut Bitkom-Studie 2025 nutzen 36 Prozent der deutschen Unternehmen KI-Systeme produktiv, doppelt so viele wie im Vorjahr. 86 Prozent der KMU sehen den Bedarf, aber nur 23 Prozent haben umgesetzt. Die häufigste Begründung für das Zögern: fehlende Kompetenz im Team.

Diese Lücke adressiert das QCG. Die Bundesagentur für Arbeit listet KI- und Digitalisierungsweiterbildungen ausdrücklich als förderungswürdige Maßnahmen. Parallel verpflichtet der EU AI Act (VO (EU) 2024/1689) seit 02.02.2025 Arbeitgeber dazu, Mitarbeiter im Umgang mit KI zu schulen (Art. 4 KI-VO). Wer über QCG weiterbildet, erfüllt damit den Sachkundenachweis und senkt die Personalkosten. Die Staffelung nach § 82 SGB III findest du im amtlichen Gesetzestext.

Häufige Fragen zum QCG für KMU mit 10 bis 249 Mitarbeitern

Bekommen wirklich alle KMU zwischen 50 und 100 Prozent?

Die 50 Prozent sind der gesetzliche Regelfall für KMU mit 10 bis 249 Mitarbeitern. Aufstockungen bis 100 Prozent sind möglich, aber nicht die Regel. Rechne realistisch mit 50 bis 75 Prozent.

Wer stellt den QCG-Antrag, Arbeitgeber oder Beschäftigter?

Den Antrag stellt immer der Arbeitgeber über den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit. Beschäftigte können das Thema anstoßen, aber den Antrag nicht selbst einreichen.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines QCG-Antrags?

Erfahrungsgemäß vier bis acht Wochen ab vollständiger Antragstellung. Rückfragen verlängern das Verfahren. Plane den Kursstart nicht knapp.

Muss die Weiterbildung in der Arbeitszeit stattfinden?

Nicht zwingend. Das QCG fördert auch Kombinationen aus Arbeits- und Freizeit. Der Lohnzuschuss greift aber nur für die tatsächlich freigestellte Zeit.

Was passiert, wenn der QCG-Antrag abgelehnt wird?

Eine Ablehnung ist anfechtbar. Der Bescheid nennt die Gründe. In vielen Fällen reicht eine Nachbesserung der Begründung oder eine Anpassung des Kurses, um in der zweiten Runde eine Bewilligung zu erreichen.


Über den Autor

Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger nach AZAV. Als promovierter Naturwissenschaftler und Unternehmer begleitet er seit über zehn Jahren Beschäftigte und Unternehmen bei geförderten Weiterbildungen. Mehr zum Autor auf /über-den-autor/.

Zuletzt geprüft am 13.04.2026 von Dr. Jens Aichinger.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Förderberatung. Die konkreten Förderquoten und die Bewilligung im Einzelfall legt der zuständige Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit fest. Für eine verbindliche Auskunft sprich mit deinem Arbeitgeberservice oder einem Fachanwalt für Sozialrecht.


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