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QCG-Freistellung: Wie viele Stunden sind realistisch?

· 8 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Wochenkalender mit markierten Freistellungstagen für QCG-Weiterbildung auf Schreibtisch

Beim QCG ist keine feste Mindest- oder Maximalzahl an Freistellungsstunden vorgeschrieben. Üblich sind zwei Modelle: entweder eine Vollzeit-Freistellung für kompakte Kurse mit täglichem Unterricht oder eine Teilzeit-Freistellung mit 15 bis 20 Stunden pro Woche bei berufsbegleitenden Maßnahmen. Die tatsächliche Stundenzahl ergibt sich aus dem Kursplan des Bildungsträgers und wird im Antrag konkret benannt. Der Lohnzuschuss wird genau auf diese Stunden bezogen.

Dieser Artikel erklärt die verschiedenen Freistellungsmodelle, welches in welcher Situation passt und wo Arbeitgeber in der Praxis Flexibilität haben.

Keine gesetzliche Stundenvorgabe

§ 82 SGB III schreibt keine konkrete Stundenzahl vor. Das Gesetz verlangt lediglich, dass die Weiterbildung mehr als 120 Unterrichtsstunden umfasst und über eine arbeitsplatzbezogene Einweisung hinausgeht. Wie viele dieser Stunden innerhalb der Arbeitszeit liegen, entscheiden Arbeitgeber und Beschäftigter gemeinsam, oft in Absprache mit dem Bildungsträger.

Die konkrete Aufteilung zwischen Arbeits- und Freizeit wird im Antrag benannt. Daraus ergibt sich, für welche Stunden der Lohnzuschuss gezahlt wird. Details zur Berechnung stehen im Artikel QCG-Lohnzuschuss.

Drei gängige Freistellungsmodelle

Ich sehe in meiner Beratungspraxis drei Modelle, die regelmäßig funktionieren. Vollzeit-Freistellung: Der Beschäftigte wird für die gesamte Kursdauer freigestellt. Typisch bei kompakten Maßnahmen wie einer viermonatigen Vollzeit-Weiterbildung zum Digitalisierungsmanager. Teilzeit-Freistellung mit festem Wochenrhythmus: Der Beschäftigte arbeitet weiter, zum Beispiel 20 Stunden pro Woche, und ist die anderen 20 Stunden für den Kurs freigestellt. Gut geeignet für berufsbegleitende Kurse. Blockmodell: Abwechselnd Präsenzwochen im Kurs und Arbeitswochen im Betrieb. Passt bei mittellangen Maßnahmen mit Modulstruktur.

Alle drei Modelle sind QCG-fähig. Welches passt, hängt vom Kursplan des Bildungsträgers und von der Personalsituation im Betrieb ab.

Vollzeit-Freistellung in der Praxis

Bei Vollzeit-Freistellung verlässt der Beschäftigte während der gesamten Kursdauer den Arbeitsplatz und widmet sich ausschließlich der Weiterbildung. Das ist üblich bei:

  • Kompakten Maßnahmen mit 120 bis 720 Unterrichtseinheiten
  • Kursen mit täglichem Live-Unterricht
  • Programmen mit festen Prüfungsterminen am Ende

Beispiel: Die Weiterbildung zum Digitalisierungsmanager dauert vier Monate und hat 720 Unterrichtseinheiten, Live-Unterricht montags bis freitags. Vollzeit-Freistellung bedeutet, der Beschäftigte ist für diese vier Monate nicht im Tagesgeschäft. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt weiter, der Lohnzuschuss erstattet einen Teil davon.

Vorteile: klarer Fokus, schneller Abschluss, hoher Lerneffekt. Nachteile: der Ausfall im Betrieb ist spürbar, gerade in kleinen Teams.

Teilzeit-Freistellung für Schlüsselrollen

Bei Beschäftigten in Schlüsselrollen oder in kleinen Teams, bei denen ein vollständiger Ausfall nicht machbar ist, wählen viele Betriebe die Teilzeit-Freistellung. Typischerweise 15 bis 25 Stunden pro Woche.

Der Kurs läuft dann länger, weil die Unterrichtseinheiten über mehr Wochen gestreckt werden. Eine 720-Stunden-Maßnahme, die in Vollzeit vier Monate dauert, läuft in Teilzeit entsprechend doppelt so lange.

Vorteile: der Beschäftigte bleibt teilweise im Tagesgeschäft verfügbar, die Produktivitätslücke ist kleiner, die Lernerfahrung wird besser mit der Praxis verzahnt. Nachteile: längere Gesamtdauer, mehr Koordinationsaufwand, höheres Risiko, dass private oder berufliche Zwischenfälle den Kurs unterbrechen.

Wann Blockmodelle sinnvoll sind

Manche Bildungsträger arbeiten mit Blockmodellen. In einer Blockwoche wird der Beschäftigte komplett freigestellt und besucht den Kurs, danach folgt eine oder mehrere Arbeitswochen. Das Modell passt, wenn:

  • Der Bildungsträger Präsenzblöcke vorgibt (selten online, häufig hybrid)
  • Der Betrieb Ausfälle in klar abgegrenzten Zeitfenstern besser verkraftet
  • Der Beschäftigte Zeit zwischen den Blöcken für Selbststudium braucht

Für das QCG macht das Modell keinen Unterschied, solange die Gesamtzahl der Unterrichtsstunden über 120 liegt und der Bildungsträger AZAV-zertifiziert ist.

Die Freistellung im Antrag formulieren

Im QCG-Antrag steht ein klarer Plan, wie die Freistellung aussieht. Typische Formulierung: “Der Beschäftigte wird für die Dauer von 16 Wochen montags bis freitags vollständig von der Arbeit freigestellt.” Oder: “Der Beschäftigte wird an zwei Arbeitstagen pro Woche für jeweils acht Stunden freigestellt.”

Aus meiner Beratungspraxis: Mach den Plan konkret, nicht nur “teilzeitweise freigestellt”. Je klarer die Angabe, desto schneller bewilligt der Arbeitgeberservice. Bei unklaren Formulierungen kommt es zu Rückfragen, die das Verfahren um ein bis zwei Wochen verzögern. Die komplette Liste der Antragsunterlagen steht im Artikel welche Unterlagen der QCG-Antrag braucht.

Urlaub, Krankheit, Ausfall

Die Freistellung läuft parallel zum normalen Arbeitsverhältnis.

Krankheit: Der Beschäftigte meldet sich krank wie sonst auch. Der Lohn läuft weiter, die Entgeltfortzahlung greift. Bei kurzer Krankheit läuft die Weiterbildung weiter, bei längerer Krankheit unterbricht der Kurs, die Agentur wird informiert.

Urlaub: Erholungsurlaub während der QCG-Maßnahme ist möglich, wird aber typischerweise mit dem Bildungsträger abgestimmt, weil Fehlzeiten die Teilnahmenachweise beeinflussen. Der Lohnzuschuss läuft für Urlaubstage nicht.

Sonstiger Ausfall: Wenn der Beschäftigte aus anderen Gründen nicht am Kurs teilnehmen kann, wird das im Antrag kommuniziert. Ein Teilabbruch ist manchmal verkraftbar, ein Vollabbruch gefährdet die Förderung.

So wirkt sich die Freistellung auf den Lohnzuschuss aus

Die Formel ist einfach: Der Lohnzuschuss bezieht sich auf das fortgezahlte Arbeitsentgelt während der Freistellungszeit. Wer Vollzeit freigestellt ist, dessen gesamter Monatslohn ist potenziell Grundlage. Wer 50 Prozent freigestellt ist, dessen halber Lohn ist Grundlage.

Auf diesen Grundbetrag wird dann die prozentuale Obergrenze nach Unternehmensgröße angewendet (bis 75 Prozent für Kleinstbetriebe, bis 50 Prozent für KMU 10 bis 249 MA, bis 25 Prozent für größere Betriebe). Details im Artikel QCG-Lohnzuschuss.

Die vollständige Staffelung steht im offiziellen Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de. Weitere Hinweise gibt die Bundesagentur für Arbeit im Arbeitgeberportal.

Häufige Fragen zur QCG-Freistellung

Muss die Freistellung mindestens 120 Stunden umfassen?

Die 120 Stunden beziehen sich auf den Kursumfang, nicht auf die Freistellung. Ein Kurs darf auch zu 50 Prozent in der Freizeit stattfinden, solange der Umfang insgesamt über 120 Stunden liegt.

Kann der Beschäftigte die Freistellung flexibel gestalten?

Ja, in Absprache mit dem Arbeitgeber und dem Bildungsträger. Der Freistellungsplan wird im Antrag beschrieben und kann bei Bedarf angepasst werden, solange der Arbeitgeberservice informiert ist.

Wird Freizeit während der Freistellung bezahlt?

Nein. Der Lohnzuschuss gilt nur für die Stunden, in denen der Beschäftigte tatsächlich im Kurs ist oder für den Kurs freigestellt wurde. Freizeit bleibt außerhalb der Regelung.

Was, wenn der Beschäftigte weniger Stunden im Kurs ist als geplant?

Der Arbeitgeberservice rechnet nach den tatsächlichen Teilnahmestunden ab, die der Bildungsträger nachweist. Fehlzeiten führen zu einer entsprechenden Kürzung des Lohnzuschusses.

Kann der Arbeitgeber die Freistellung einseitig kürzen?

Nein, nicht ohne Absprache mit dem Beschäftigten und dem Bildungsträger. Wesentliche Änderungen müssen dem Arbeitgeberservice gemeldet werden und können den Antrag neu anstoßen.


Über den Autor

Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger nach AZAV. In der Beratungspraxis bespreche ich mit HR-Teams regelmäßig, welches Freistellungsmodell zur jeweiligen Betriebssituation passt. Die Wahl beeinflusst nicht nur die Förderhöhe, sondern auch, wie produktiv der Beschäftigte nach dem Kurs zurückkommt.

Zuletzt geprüft am 14. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.

Hinweis: Dieser Artikel ist keine individuelle Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte gibt der Arbeitgeberservice der zuständigen Agentur.


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