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QCG-Förderquoten nach Unternehmensgröße: Die Staffelung 2026

· 9 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Tabellarische Übersicht der QCG-Förderquoten auf Tablet und Schreibtisch

Die QCG-Förderquote hängt direkt an der Größe des Arbeitgebers. Nach § 82 Absatz 4 SGB III gilt folgende Staffelung: Kleinstunternehmen unter zehn Mitarbeitern bekommen bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten, KMU mit 10 bis 249 Mitarbeitern 50 bis 100 Prozent, größere KMU bis 2.499 Mitarbeitern bis zu 50 Prozent, Großunternehmen ab 2.500 Mitarbeitern bis zu 25 Prozent. Zusätzlich wird ein Lohnzuschuss gewährt, der ebenfalls nach Unternehmensgröße abgestuft ist.

Diese Zahlen sind die autoritative Staffelung, wie sie die Bundesagentur für Arbeit in jedem Bewilligungsbescheid zugrunde legt. Alle anderen kursierenden Prozentangaben (pauschal 15, pauschal 50 oder „mindestens 25”) sind Verkürzungen und oft falsch.

Vier Größenklassen nach EU-Definition

Das QCG übernimmt die EU-Definition der Unternehmensgröße aus der Empfehlung 2003/361/EG. Vier Klassen sind relevant:

KlasseBeschäftigteZusatzkriterium
Kleinstunternehmenunter 10Umsatz oder Bilanzsumme bis 2 Millionen Euro
Kleinunternehmen und KMU10 bis 249Umsatz bis 50 Millionen Euro, Bilanzsumme bis 43 Millionen Euro
Größere KMU250 bis 2.499nationale Ergänzung zur EU-Definition
Großunternehmenab 2.500alle darüber

Der Stichtag für die Einordnung ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Wenn ein Unternehmen im Laufe des Jahres von 249 auf 255 Mitarbeiter wächst, rutscht es in die höhere Klasse mit niedrigerer Quote. Umgekehrt funktioniert es auch.

Kleinstunternehmen unter 10 Mitarbeitern

Für Kleinstunternehmen gelten die besten Konditionen:

  • Lehrgangskosten: bis zu 100 Prozent
  • Lohnzuschuss: bis zu 75 Prozent des fortgezahlten Arbeitsentgelts

Dahinter steht ein sozialpolitisches Ziel. Kleinstbetriebe haben in der Regel kein Bildungsbudget und können Weiterbildungskosten nicht aus der Portokasse finanzieren. Der Staat senkt deshalb die Hürde maximal. In der Praxis werden die 100 Prozent bei kleinen Handwerksbetrieben, Einzelpraxen, kleinen Dienstleistern und Soloselbständigen mit einer Handvoll Angestellten tatsächlich ausgeschöpft.

Ein Zahlenbeispiel: Eine Steuerkanzlei mit sechs Angestellten will eine Bürokraft zur Digitalisierungsmanagerin weiterbilden, 720 Unterrichtseinheiten, 9.662,40 Euro Kurskosten. Bei 100 Prozent Förderquote zahlt die Agentur die kompletten 9.662,40 Euro. Der Kanzleiinhaber bekommt zusätzlich bis zu 75 Prozent Lohnzuschuss für die Freistellungszeit. Details zu dieser Gruppe stehen im Artikel QCG für Kleinstbetriebe unter 10 Mitarbeiter.

KMU mit 10 bis 249 Mitarbeitern

Die mittlere Gruppe bekommt eine Quote zwischen 50 und 100 Prozent. Regelfall sind 50 Prozent, Aufstockungen Richtung 100 Prozent sind im Einzelfall möglich, wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist oder besondere strukturelle Gründe vorliegen.

  • Lehrgangskosten: 50 bis 100 Prozent
  • Lohnzuschuss: bis zu 50 Prozent

In der Praxis liegen bewilligte Anträge meist zwischen 50 und 75 Prozent. Der Sprung auf 100 Prozent ist die Ausnahme und setzt eine klare Begründung voraus. Ausführliches Zahlenbeispiel und Ablauf stehen im Artikel QCG für KMU zwischen 10 und 249 Mitarbeitern.

Größere KMU mit 250 bis 2.499 Mitarbeitern

Die dritte Größenklasse ist im QCG eine rein nationale Ergänzung der EU-Definition. Die Quote fällt deutlich:

  • Lehrgangskosten: bis zu 50 Prozent
  • Lohnzuschuss: bis zu 25 Prozent

Größere Mittelständler finanzieren Weiterbildungen häufig schon aus eigenem Bildungsbudget. Die Agentur unterstützt, aber nicht in dem Umfang wie bei Kleinbetrieben. Für Unternehmen in dieser Klasse ist das QCG trotzdem attraktiv, weil es die Personalkosten entlastet und die Compliance nach EU AI Act stärkt. Details im Artikel QCG für größere KMU 250 bis 2.499 Mitarbeiter.

Großunternehmen ab 2.500 Mitarbeitern

Großunternehmen bekommen die niedrigste Quote:

  • Lehrgangskosten: bis zu 15 Prozent (bis 20 Prozent mit Betriebsvereinbarung)
  • Lohnzuschuss: bis zu 25 Prozent

Der Kostenzuschuss bei den Lehrgangskosten liegt bei 15 Prozent, nicht bei 25 Prozent. Nur der Arbeitsentgeltzuschuss erreicht die 25 Prozent. Wer bei der Suche auf diese Zahl stößt, sollte die Quelle prüfen und im Zweifel dem offiziellen Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit mehr Gewicht geben als Blogs oder Foren.

Für Konzerne lohnt sich das QCG trotzdem, vor allem in Kombination mit eigenem Bildungsbudget. Mehr dazu im Artikel QCG für Großunternehmen ab 2.500 Mitarbeiter.

Sonderfälle und Ausnahmen

§ 82 SGB III und die Begleit-Regelungen kennen drei Situationen, in denen die Quoten abweichen können. Tarifgebundene Qualifizierung: Wenn ein Tarifvertrag eine Qualifizierungspflicht enthält oder ein Tarifvertrag spezielle Weiterbildungsförderung vorsieht, kann der Arbeitgeberservice die Quote für KMU von 50 auf bis zu 100 Prozent aufstocken. Details im Artikel QCG und Tarifverträge. Strukturwandel-Regionen: Einzelne Regionen werden von der Bundesagentur als besonders vom Strukturwandel betroffen eingestuft, dort sind höhere Quoten oder Aufstockungen möglich. Kombination mit Transfergesellschaften: Wenn ein Unternehmen umstrukturiert und Beschäftigte in eine Transfergesellschaft übergehen, greifen teils andere Förderregelungen.

Diese Sonderfälle sind nicht die Regel. Für den Standard-Antrag gilt die Staffelung aus der Tabelle oben.

So bestimmt der Arbeitgeberservice die Größe

Der Arbeitgeberservice schaut auf drei Kennzahlen am Stichtag. Die Zahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten, Teilzeit wird anteilig angerechnet. Den Jahresumsatz oder die Bilanzsumme, wer über den EU-Schwellen liegt, rutscht in die höhere Klasse. Und die Eigenständigkeit des Unternehmens, bei Konzerngesellschaften wird geprüft, ob eine wirtschaftliche Verflechtung besteht. Kleine Tochtergesellschaften eines Konzerns werden nicht automatisch wie eigenständige Kleinbetriebe behandelt.

Wer unsicher ist, wo sein Betrieb genau einzuordnen ist, klärt das im Erstgespräch mit dem Arbeitgeberservice. Die Einordnung hat massive Auswirkungen auf die Eigenbeteiligung und sollte nie geraten werden.

Vollständige Staffelung als Übersichtstabelle

UnternehmensgrößeLehrgangskostenLohnzuschuss
Kleinstunternehmen unter 10 MAbis 100 Prozentbis 75 Prozent
KMU 10 bis 249 MA50 bis 100 Prozentbis 50 Prozent
Größere KMU 250 bis 2.499 MAbis 50 Prozentbis 25 Prozent
Großunternehmen ab 2.500 MAbis 15 Prozentbis 25 Prozent

Stand April 2026, § 82 Absatz 4 SGB III. Quelle: gesetze-im-internet.de. Konkrete Quoten legt der Arbeitgeberservice im Einzelfall fest.

Aus meiner Beratungspraxis weiß ich: Je kleiner der Betrieb, desto näher liegt die tatsächliche Bewilligung an der Obergrenze. Kleinstbetriebe bekommen in über 80 Prozent der Fälle die vollen 100 Prozent, wenn der Antrag sauber gestellt ist. Bei Großunternehmen liegt die bewilligte Kursquote typisch bei 15 Prozent (mit Betriebsvereinbarung bis 20 Prozent), beim Arbeitsentgeltzuschuss im Bereich 20 bis 25 Prozent.

Häufige Fragen zur QCG-Staffelung

Warum bekommen Großunternehmen eine niedrigere Quote?

Der Staat geht davon aus, dass Großunternehmen eigene Bildungsbudgets haben und nicht auf 100 Prozent Erstattung angewiesen sind. Die Idee ist, die Mittel auf Betriebe zu lenken, die sich Weiterbildung sonst nicht leisten könnten.

Sind die Quoten Mindestquoten oder Höchstquoten?

Höchstquoten. „Bis zu 100 Prozent” bedeutet, dass der Arbeitgeberservice im besten Fall 100 Prozent gewährt. Mindestens garantiert ist nichts, weil § 82 SGB III eine Ermessensleistung ist.

Kann ein Konzern in der Kleinstbetriebs-Quote landen, wenn eine Tochter sehr klein ist?

In der Regel nein. Wenn die Tochter wirtschaftlich eng mit dem Konzern verflochten ist, wird sie in der Unternehmensgröße hochgestuft. Details dazu im Artikel QCG bei Konzernen mit Bildungsbudget.

Gilt die Quote für die Dauer des gesamten Kurses?

Ja. Die im Bewilligungsbescheid festgelegte Quote gilt für die gesamte, ursprünglich beantragte Maßnahme. Spätere Änderungen (Kursverlängerung, Zusatzmodule) brauchen eine Neuprüfung.

Wo steht die Staffelung im Gesetz?

In § 82 Absatz 4 SGB III, nachzulesen im offiziellen Gesetzestext unter gesetze-im-internet.de.


Über den Autor

Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger nach AZAV. In der Beratungspraxis rechne ich regelmäßig mit HR-Teams die konkrete Eigenbeteiligung durch, bevor ein Antrag überhaupt gestellt wird. Die Staffelung ist der erste Punkt, an dem viele falsche Erwartungen entstehen.

Zuletzt geprüft am 14. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Förderberatung. Verbindliche Quoten legt der zuständige Arbeitgeberservice im Einzelfall fest.


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