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KOMPASS: Was ist das und wer hat Anspruch?

· 8 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Solo-Selbstständige am Schreibtisch im Home-Office prüft Unterlagen zur KOMPASS-Förderung am Laptop

KOMPASS ist ein Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit für Solo-Selbstständige, das bis zu 4.500 Euro Weiterbildungskosten erstattet, und zwar zu 90 Prozent. Anspruch hat, wer hauptberuflich solo-selbstständig ist, also ohne eigene Angestellte arbeitet, und eine anerkannte Weiterbildung machen möchte. Seit März 2026 gilt ein Aufnahmestopp, der voraussichtlich bis Mai 2026 andauert.

Wer jetzt eine KI-Weiterbildung plant, sollte den Programmstatus kennen und parallel Alternativen im Blick behalten. In diesem Artikel geht es um die Grundlagen: Was KOMPASS ist, wer tatsächlich Anspruch hat, und welche Punkte du vor dem Antrag geklärt haben musst.

KOMPASS im Überblick

KOMPASS steht für „Kompetenzentwicklung und Passgenaue Stärkung für Selbstständige” und ist ein Programm der Bundesagentur für Arbeit. Gefördert werden Beratungen und Weiterbildungen, die die wirtschaftliche Stabilität von Solo-Selbstständigen sichern. Rechtlich ist KOMPASS kein Anspruch nach SGB III, sondern eine freiwillige Förderung aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung, flankiert durch ESF-Plus-Mittel der EU.

Zwei Bestandteile umfasst das Programm: Eine kostenfreie Erstberatung über eine anerkannte Anlaufstelle und die anschließende Qualifizierungsförderung von bis zu 4.500 Euro. Genau der zweite Baustein ist für KI-Weiterbildungen relevant.

Aus meiner Beratungspraxis weiß ich, dass viele Solo-Selbstständige KOMPASS erst dann entdecken, wenn sie bereits Alternativen wie den Bildungsgutschein durchgeprüft haben. Solo-Selbstständige stehen zwischen den Förderlogiken: Sie bekommen in der Regel keinen Bildungsgutschein (der ist für Arbeitssuchende), und sie haben keinen Arbeitgeber, der QCG beantragen könnte. KOMPASS schließt diese Lücke, wenn es denn geöffnet ist.

Wer Anspruch auf KOMPASS hat

Anspruchsberechtigt sind Personen, die alle folgenden Punkte erfüllen:

  • Hauptberufliche Solo-Selbstständigkeit. Das Unternehmen hat keine eigenen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Minijobber zählen in der Regel nicht, aber lass dir das im Einzelfall bestätigen.
  • Mindestens drei Jahre Selbstständigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung (in einigen Programmzeiträumen waren es zwei Jahre, der aktuelle Programmtext ist maßgeblich).
  • Sitz oder Wohnsitz in Deutschland.
  • Kein Anspruch auf andere Fördertöpfe. Wer parallel Bildungsgutschein oder QCG nutzen kann, fällt nicht in die Zielgruppe.
  • Die Weiterbildung dient nachweislich der wirtschaftlichen Stabilität deiner Selbstständigkeit.

Freiberufler nach § 18 EStG sind grundsätzlich anspruchsberechtigt, ebenso Gewerbetreibende und Soloselbstständige aus Kreativberufen, IT-Dienstleister, Handwerker ohne Beschäftigte, Berater und Coaches. Wer nebenberuflich selbstständig ist und einen Hauptjob hat, fällt heraus.

In der Praxis zeigt sich, dass die wichtigste Voraussetzung oft die Abgrenzung zum Nebenerwerb ist. Wenn du hauptsächlich über einen Angestelltenjob lebst, ist KOMPASS nicht dein Weg.

Warum das Programm aktuell für KI-Weiterbildungen relevant ist

Die Fördersumme von 4.500 Euro reicht aus, um den Eigenanteil für zertifizierte KI-Weiterbildungen komplett zu decken oder zu halbieren. Die Erstattung von 90 Prozent bedeutet, du trägst nur 10 Prozent selbst, das sind bei 5.000 Euro Weiterbildungskosten genau 500 Euro Eigenanteil. Und der EU AI Act verpflichtet seit Februar 2025 auch Solo-Selbstständige, die KI-Tools im Geschäftsbetrieb einsetzen, zur KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO. Wer hier lückenhaft aufgestellt ist, riskiert Haftungsfragen und verliert bei Ausschreibungen gegen besser qualifizierte Konkurrenz.

Parallel zeigt der Bitkom-Studien-Bereich, dass 86 Prozent der kleinen Unternehmen den Bedarf sehen, aber nur ein Bruchteil umgesetzt hat. Solo-Selbstständige haben hier einen Geschwindigkeitsvorteil, weil sie keine Abstimmungen mit Teams brauchen. Ein gezieltes Training schlägt sich in drei bis sechs Monaten in Umsatz nieder, wenn die richtigen Tools eingeführt werden.

Was aktuell zum Aufnahmestopp gilt

Die Bundesagentur hat für das KOMPASS-Programm einen Aufnahmestopp von März bis Mai 2026 verhängt. Die Entscheidung wurde mit dem Erreichen der Budgetgrenzen des laufenden ESF-Plus-Rahmens begründet. Bestehende Bewilligungen laufen weiter, neue Anträge können in diesem Zeitraum nicht gestellt werden.

Was das konkret bedeutet: Wer bereits eine Bewilligung hat, kann die Weiterbildung wie geplant starten und abschließen. Wer noch nicht beantragt hat, muss warten, bis die Aufnahme wieder öffnet, oder auf einen anderen Förderweg ausweichen. Die Wiederaufnahme ist nicht garantiert im Juni 2026. Maßgeblich ist die neue Mittelzuweisung im Bundeshaushalt.

Wer trotzdem jetzt starten will, sollte sich nicht vom Stopp lähmen lassen. Es gibt Alternativen: Ratenzahlung direkt mit dem Bildungsträger, steuerliche Absetzbarkeit der Kurskosten als Betriebsausgabe nach § 4 Absatz 4 EStG oder Stiftungsförderung für bestimmte Zielgruppen.

Welche Weiterbildungen über KOMPASS gefördert werden

Förderfähig sind grundsätzlich Kurse, die wirtschaftlich verwertbar sind, von einer anerkannten Bildungseinrichtung angeboten werden und eine überprüfbare Struktur haben. In der Praxis heißt das meistens: AZAV-zertifizierte Träger nach § 176 ff. SGB III, Hochschulzertifikate, IHK-Lehrgänge oder Zertifikate von Herstellern wie Microsoft oder Google.

Typische geförderte Bereiche für Solo-Selbstständige:

  • KI und Digitalisierung: Prompt Engineering, Prozessautomatisierung, KI-Tool-Nutzung
  • Marketing und Vertrieb: SEO, Social Media, CRM-Systeme
  • Betriebswirtschaft: Steuern, Buchhaltung, Finanzplanung
  • Branchenspezifisches: je nach Selbstständigkeit

Vor Antragstellung muss die Passung zur Selbstständigkeit begründet werden. „Ich will KI lernen, weil es spannend ist” reicht nicht. „Ich setze ab Q3 ein KI-gestütztes Angebots-Management ein und brauche die Qualifizierung dafür” ist ein tragfähiges Argument.

Was KOMPASS am Ende wirklich kostet

Die Rechnung ist einfach. Bei einem Kurs mit 5.000 Euro Gesamtkosten zahlt KOMPASS 90 Prozent der förderfähigen Kosten, gedeckelt auf 4.500 Euro. Dein Eigenanteil ist entweder 10 Prozent oder der Betrag oberhalb von 5.000 Euro, je nachdem was zutrifft. Bei einer viermonatigen Weiterbildung mit 720 Unterrichtseinheiten und 9.662,40 Euro Gesamtkosten zahlt KOMPASS die maximalen 4.500 Euro, dein Eigenanteil wäre 5.200 Euro, entweder über Ratenzahlung oder als Betriebsausgabe absetzbar.

Für die Bundesagentur für Arbeit ist KOMPASS eine Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch. Das bedeutet: Auch wer alle Voraussetzungen erfüllt, kann bei Budgeterschöpfung abgewiesen werden. Genau das ist im März 2026 passiert.

Häufige Fragen zu KOMPASS-Grundlagen

Bekomme ich KOMPASS auch, wenn ich erst ein Jahr selbstständig bin?

Nein. Die Drei-Jahres-Regel ist zentral. Das Programm will etablierte Selbstständige stützen, nicht Existenzgründer. Für Gründer gibt es andere Töpfe wie KfW-Gründungszuschuss oder AVGS-Coaching.

Zählen Minijobber als Beschäftigte?

Das hängt vom Einzelfall ab. In der Regel sind geringfügig Beschäftigte kein Ausschlussgrund, aber die zuständige KOMPASS-Anlaufstelle entscheidet das final. Lass dich vor dem Antrag dazu beraten.

Kann ich KOMPASS mit dem Gründungszuschuss kombinieren?

Nein. Wer noch im Gründungszuschuss ist, gilt nicht als etablierte Selbstständige im Sinne von KOMPASS. Die Drei-Jahres-Regel trennt die beiden Programme sauber.

Was passiert, wenn der Aufnahmestopp nicht aufgehoben wird

Dann endet KOMPASS in der aktuellen Form. Eine Nachfolgeregelung ist wahrscheinlich, weil die Zielgruppe Solo-Selbstständige in der politischen Debatte ist. Eine Garantie dafür gibt es nicht.

Muss die Weiterbildung zu 100 Prozent online sein?

Nein. KOMPASS akzeptiert Präsenz, Online und Blended Learning. Entscheidend ist die Passung zur Selbstständigkeit, nicht das Format.


Über den Autor

Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger nach AZAV. Als promovierter Naturwissenschaftler und Unternehmer begleitet er seit über zehn Jahren Solo-Selbstständige und Unternehmen bei geförderten Weiterbildungen. Mehr zum Autor auf /über-den-autor/.

Zuletzt geprüft am 13.04.2026 von Dr. Jens Aichinger.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Förderberatung. Für eine verbindliche Auskunft zum aktuellen Programmstatus wende dich an die zuständige KOMPASS-Anlaufstelle der Bundesagentur für Arbeit.


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