KOMPASS-Antrag Schritt für Schritt: So geht es richtig
Der KOMPASS-Antrag läuft in sechs klaren Schritten: Erstberatung, Unterlagen sammeln, Kurs und Träger auswählen, Antrag einreichen, Bewilligung abwarten, Kurs starten. Die Förderung beträgt bis zu 4.500 Euro bei 90 Prozent Erstattung. Wichtig: Seit März 2026 gilt ein Aufnahmestopp bis voraussichtlich Mai 2026, neue Anträge werden derzeit nicht angenommen.
In diesem Artikel führe ich dich durch den Prozess, wie er in der Praxis abläuft, mit konkreten Hinweisen zu jedem Schritt und den häufigsten Stolpersteinen aus meiner Beratungspraxis.
Schritt 1: Kostenfreie Erstberatung bei einer anerkannten Anlaufstelle
Ohne Erstberatung kein Förderantrag. Das ist bei KOMPASS zwingend. Die Erstberatung findet bei einer anerkannten Anlaufstelle statt, die von der Bundesagentur für Arbeit für das Programm akkreditiert ist. In jedem Bundesland gibt es mehrere Stellen, typischerweise angebunden an Kammern, Gründungszentren oder Bildungsberatungsstellen.
Die Beratung dauert meistens zwei Stunden, ist kostenfrei und dient der Bestandsaufnahme: Wie ist die Selbstständigkeit aktuell aufgestellt? Welche Herausforderungen gibt es? Welche Qualifizierung würde konkret helfen? Am Ende bekommst du eine Beratungsbescheinigung, die für den Antrag erforderlich ist.
Aus meiner Beratungspraxis weiß ich, dass viele Solo-Selbstständige in der Erstberatung zum ersten Mal konkret über ihre Weiterbildungsstrategie nachdenken. Die Stunde kann man gut nutzen, um einen Plan zu skizzieren. Wer schon mit einem klaren Kursziel kommt, verkürzt den Prozess.
Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen
Für den Antrag brauchst du in der Regel folgende Dokumente:
- Beratungsbescheinigung aus Schritt 1
- Nachweis der Selbstständigkeit (Gewerbeanmeldung, Finanzamts-Steuernummer, Steuer-ID, bei Freiberuflern Bestätigung durch das Finanzamt)
- BWA oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung der letzten 12 bis 24 Monate
- Nachweis zur Dauer der Selbstständigkeit (in der Regel mindestens drei Jahre)
- Kostenvoranschlag des Bildungsträgers mit Kursinhalten, Dauer, AZAV-Zertifizierung
- Begründung zur Qualifizierungsnotwendigkeit (ein bis drei Seiten, formlos)
- Personalausweis-Kopie
- Ggf. Nachweise zur Einordnung als Kleinstunternehmen (wichtig für andere Programme, bei KOMPASS Gewerbeanmeldung meist genug)
Die Begründung zur Qualifizierungsnotwendigkeit ist der wichtigste Text. Sie erklärt, warum genau diese Weiterbildung zu diesem Zeitpunkt nötig ist. Typischer Aufbau:
- Ausgangslage der Selbstständigkeit (ein Absatz)
- Konkrete Herausforderung (ein Absatz)
- Warum diese Weiterbildung passt (ein Absatz)
- Erwarteter Effekt nach Abschluss (ein Absatz)
Eine Seite reicht oft aus. Mehr als drei Seiten wirken meistens unentschlossen. Beispielformulierung: „Ich bin seit 2019 als freiberufliche Marketingberaterin tätig. Seit Herbst 2025 fragen mehrere Stammkunden nach KI-gestützten Angeboten, die ich aktuell nicht anbieten kann. Die viermonatige Weiterbildung zum Digitalisierungsmanager bringt mir die praktischen Tools und den Zertifizierungsnachweis, den ich brauche, um dieses Segment zu bedienen.”
Schritt 3: Kurs und Träger auswählen
Der Kurs muss wirtschaftlich verwertbar und von einem anerkannten Träger angeboten werden. In der Praxis prüfen die meisten Anlaufstellen auf AZAV-Zertifizierung oder vergleichbare Qualitätsnachweise. Wer sich nicht sicher ist, fragt vor der Anbieterwahl bei der Anlaufstelle nach, ob der konkrete Kurs förderfähig ist.
Drei Auswahlkriterien, die du im Kopf haben solltest:
- AZAV-Zertifizierung nach § 176 ff. SGB III, idealerweise durch eine fachkundige Stelle wie die DEKRA
- Kursinhalt und -dauer passen zur Begründung aus Schritt 2
- Kostenvoranschlag formal sauber, inklusive Umsatzsteuer-Ausweisung (Bildungsleistungen sind oft nach § 4 Nr. 21 UStG steuerbefreit)
Wichtiger Punkt aus der Beratungspraxis: Nicht einfach den billigsten Kurs nehmen. Die Förderung ist zweckgebunden, und wenn nach drei Monaten klar wird, dass der gewählte Kurs nicht hält, was er verspricht, hast du Zeit und Förderbudget verloren.
Schritt 4: Antrag einreichen
Den Antrag stellst du über die Anlaufstelle, bei der du die Erstberatung hattest. In der Regel passiert das digital, teilweise auch mit Unterschriften auf Papier. Der Antrag wird dann an die zuständige Stelle der Bundesagentur weitergeleitet, die die eigentliche Bewilligung ausspricht.
Drei typische Fehler sehen wir in diesem Schritt. Unvollständige Unterlagen: Ein fehlender Kostenvoranschlag oder eine fehlende Gewerbeanmeldung verzögert den Vorgang um mehrere Wochen. Unklare Begründung: Wenn die Anlaufstelle nicht versteht, warum diese Weiterbildung jetzt nötig ist, gibt es Rückfragen. Rückfragen verlängern den Prozess. Kursstart vor Bewilligung: Wer aus Zeitdruck schon loslegt, riskiert die Förderung. Warte bis zur schriftlichen Bewilligung.
Schritt 5: Bewilligung abwarten
Nach Einreichung bearbeitet die Bundesagentur den Antrag in der Regel innerhalb von vier bis acht Wochen. In der Praxis kann es schneller gehen (zwei Wochen), aber auch länger dauern (zwölf Wochen), besonders wenn Rückfragen kommen oder das Quartal voll ist.
Währenddessen kannst du:
- Die Kursanmeldung vorbereiten, aber nicht finalisieren
- Den Zeitplan für den Kurs planen
- Mit dem Träger abstimmen, wann du startest
Was du nicht tun solltest: Kursgebühren vorstrecken oder Kursmodule vor der Bewilligung besuchen. Das gefährdet die Förderung.
Nach positiver Bewilligung bekommst du einen Bescheid mit konkreter Fördersumme, Fördersatz und Frist. Die Frist nennt den Zeitraum, in dem der Kurs starten und beendet sein muss, typischerweise sechs bis neun Monate.
Schritt 6: Kurs starten und abrechnen
Mit dem Bewilligungsbescheid kannst du dich jetzt offiziell beim Träger anmelden. Viele Träger akzeptieren den Bescheid als Zahlungszusage und stellen die Rechnung direkt an die Bundesagentur oder rechnen anteilig mit dir ab. Die Modalitäten klärst du direkt mit dem Träger.
Ablauf der Kostenabrechnung:
- Du belegst die Teilnahme (Anwesenheit, Lernfortschritt, ggf. Zertifikat).
- Der Träger stellt nach Kursende (oder in Raten während des Kurses) Rechnungen.
- Die Rechnungen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet.
- Die Auszahlung erfolgt typischerweise vier bis acht Wochen nach Abrechnung.
Gesamtdauer des Prozesses
Eine realistische Einschätzung aus der Beratungspraxis:
| Phase | Dauer |
|---|---|
| Erstberatung organisieren | 1 bis 3 Wochen |
| Unterlagen zusammenstellen | 1 bis 2 Wochen |
| Kursauswahl | 1 bis 2 Wochen |
| Antragsbearbeitung | 4 bis 8 Wochen |
| Gesamt vom Erstkontakt bis zur Bewilligung | 7 bis 15 Wochen |
Wer knapp plant, unterschätzt den Prozess. Wer großzügig plant, vermeidet Stress.
Aufnahmestopp und Antragsweg
Solange der Aufnahmestopp März bis Mai 2026 läuft, werden keine neuen Anträge angenommen. Der beschriebene Ablauf gilt für die Zeit nach Wiedereröffnung. Wer jetzt vorbereiten will, kann die Schritte 1 bis 3 trotzdem angehen, Erstberatungen finden teilweise noch statt, Unterlagen kannst du zusammenstellen, Kursauswahl kannst du treffen. Der eigentliche Antrag wartet dann auf die Wiedereröffnung.
Häufige Fragen zum KOMPASS-Antragsprozess
Muss ich den Antrag persönlich stellen oder geht das digital?
In den meisten Anlaufstellen ist der Antrag digital möglich, teilweise mit nachzureichenden Papierunterlagen. Der persönliche Termin findet für die Erstberatung statt, danach läuft viel per Mail.
Was, wenn meine Erstberatung schon Monate her ist?
Die Beratungsbescheinigung hat in der Regel eine Gültigkeit von sechs bis zwölf Monaten. Wer länger wartet, muss möglicherweise eine Auffrischung vereinbaren. Nachfragen bei der Anlaufstelle.
Kann ich den Kurs während der Antragsbearbeitung auswählen?
Ja. Kursauswahl und Kostenvoranschlag gehören zum Antrag, also müssen sie vorher feststehen. Was du nicht darfst: Den Kurs bereits starten.
Gibt es eine Frist, bis wann ich nach Bewilligung starten muss?
Ja. Die Frist steht im Bewilligungsbescheid, typischerweise sechs bis neun Monate. Wer später starten will, muss eine Verlängerung beantragen.
Was passiert, wenn der Kurs abgebrochen wird?
Wer den Kurs vorzeitig abbricht, verliert je nach Grund die Förderung ganz oder teilweise. Gesundheitliche oder familiäre Ausnahmesituationen werden anders behandelt als schlichter Motivationsverlust. Klär das im Einzelfall mit der Anlaufstelle.
Über den Autor
Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger nach AZAV. Als promovierter Naturwissenschaftler und Unternehmer begleitet er seit über zehn Jahren Solo-Selbstständige bei Antragsprozessen. Mehr zum Autor auf /über-den-autor/.
Zuletzt geprüft am 13.04.2026 von Dr. Jens Aichinger.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Förderberatung. Der konkrete Ablauf kann je nach Anlaufstelle und Bundesland variieren.
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