KOMPASS für Freiberufler: Antrag und Besonderheiten
Freiberufler nach § 18 EStG sind bei KOMPASS grundsätzlich anspruchsberechtigt, solange sie die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen: hauptberuflich, keine sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, mindestens drei Jahre etabliert. Der Antragsweg ist identisch zum Gewerbetreibenden, aber die Nachweise sehen anders aus, weil Freiberufler keine Gewerbeanmeldung haben. Seit März 2026 gilt ein Aufnahmestopp bis voraussichtlich Mai 2026.
Dieser Artikel zeigt, worauf Freiberufler beim KOMPASS-Antrag konkret achten müssen.
Welche Berufe als freiberuflich zählen
Freiberufler im Sinne von § 18 EStG sind Angehörige der Katalogberufe und ähnlicher Berufe. Die wichtigsten Gruppen:
- Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten
- Rechts-, Steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater
- Technisch-wissenschaftliche Berufe: Architekten, Ingenieure, Vermessungsingenieure, Chemiker, Biologen
- Kulturelle und publizistische Berufe: Schriftsteller, Journalisten, Übersetzer, Dolmetscher, Künstler
- Pädagogische Berufe: Lehrer, Dozenten, Erzieher (wenn selbstständig)
- Sonstige: IT-Berater (im Einzelfall), Coaches (nicht immer anerkannt)
Die Einordnung nimmt das Finanzamt vor. Wer eine freiberufliche Steuernummer hat, kann die einfach vorlegen. Wer zweifelt, fragt sein Finanzamt oder schaut in den letzten Einkommensteuerbescheid, dort wird die Einkunftsart ausgewiesen.
In meinen Beratungsgesprächen sehe ich, dass die Abgrenzung zu gewerblicher Tätigkeit oft unklar ist. Ein Webdesigner, der rein kreativ arbeitet, ist Freiberufler. Ein Webdesigner, der Online-Shops baut und Hardware verkauft, ist gewerblich. Für KOMPASS ist beides okay, der Unterschied liegt nur in den Nachweisen.
Welche Nachweise Freiberufler konkret brauchen
Statt der Gewerbeanmeldung, die Freiberufler nicht haben, legst du folgende Dokumente vor:
- Steuernummer und Bescheinigung des Finanzamts über die freiberufliche Einordnung (im Zweifel Einkommensteuerbescheid der letzten Jahre mit ausgewiesener Einkunftsart „selbstständige Tätigkeit nach § 18 EStG”)
- Mitgliedschaft in Berufskammer (wenn vorhanden: Anwaltskammer, Architektenkammer, Ärztekammer, Steuerberaterkammer etc.). Ein Kammerausweis reicht meistens.
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung der letzten 24 Monate (Freiberufler müssen keine Bilanz aufstellen, die EÜR reicht)
- Nachweis zur Dauer der Selbstständigkeit (typischerweise Finanzamtsbestätigung oder alte Steuerbescheide)
- Übrige Unterlagen wie bei Gewerbetreibenden: Kostenvoranschlag, Begründung zur Qualifizierungsnotwendigkeit, Personalausweis
Der Unterschied zum Gewerbetreibenden liegt also nur in Punkt 1 und 2. Alles andere ist identisch.
Fallstricke für Freiberufler
Drei Punkte, die in der Praxis immer wieder zu Problemen führen.
Mischeinkünfte
Viele Freiberufler haben gemischte Einkünfte, zum Teil freiberuflich, zum Teil gewerblich. Ein Journalist, der nebenbei einen Blog mit Werbeeinnahmen betreibt, ist in der Regel gewerblich für den Blog und freiberuflich für die Artikel. Für KOMPASS zählt die hauptberufliche Tätigkeit, also der größere Anteil. Wer 80 Prozent seines Einkommens freiberuflich erzielt und 20 Prozent gewerblich, stellt den Antrag als Freiberufler.
Scheinselbstständigkeit
Freiberufler, die überwiegend für einen einzigen Auftraggeber arbeiten, stehen unter Verdacht der Scheinselbstständigkeit. KOMPASS prüft zwar nicht die sozialversicherungsrechtliche Einstufung, aber wenn im Antrag erkennbar ist, dass die Selbstständigkeit faktisch nicht eigenständig ist, kann die Förderung abgelehnt werden.
Mitgliedschaft in Versorgungswerken
Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten und einige andere Berufe sind in berufsständischen Versorgungswerken pflichtversichert, nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das hat keinen direkten Einfluss auf KOMPASS, ist aber für die Berechnung der wirtschaftlichen Situation wichtig. Wer Belege zur wirtschaftlichen Stabilität vorlegt, sollte die Versorgungswerksbeiträge als Fixkosten ausweisen.
Welche Weiterbildungen für Freiberufler besonders sinnvoll sind
Die KOMPASS-Prüfung schaut auf wirtschaftliche Verwertbarkeit für die Selbstständigkeit. Für Freiberufler ergeben sich daraus typische Schwerpunkte:
- Heilberufe: Neue Therapieverfahren, Praxismanagement, digitale Dokumentation
- Rechts- und Steuerberatung: Fachanwaltsqualifikationen (im Einzelfall), DATEV-Zertifikate, KI-gestütztes Dokumentenmanagement
- Architekten und Ingenieure: BIM (Building Information Modeling), Nachhaltigkeitszertifikate, Projektmanagement
- Kreative Berufe: KI-gestützte Bild- und Textproduktion, Projektmanagement, Online-Marketing
- Pädagogische Berufe: Digitale Lehrformate, LMS-Schulungen, Methodenweiterbildung
Aus meiner Beratungspraxis weiß ich, dass KI-Weiterbildungen für Freiberufler aktuell besonders nachgefragt sind. Der EU AI Act verpflichtet seit 02.02.2025 zur KI-Kompetenz nach Art. 4, und freiberufliche Ein-Personen-Betriebe sind vom Gesetz erfasst, auch wenn sie nur einen Mitarbeiter haben, nämlich sich selbst.
Wie du die Qualifizierungsnotwendigkeit als Freiberufler begründest
Der Antragstext sollte drei Punkte klar machen: Was deine aktuelle fachliche Positionierung ist. Welche konkrete Lücke oder Anforderung die Weiterbildung adressiert. Und wie sie deiner Selbstständigkeit wirtschaftlich nutzt.
Ein Beispiel für einen Architekten:
„Ich bin seit 2014 als freiberuflicher Architekt in Süddeutschland tätig, schwerpunktmäßig Wohnhausplanung und energetische Sanierungen. Seit 2024 fragen Bauherren verstärkt nach BIM-basierten Projektunterlagen, die ich mit meinem aktuellen CAD-Workflow nicht liefern kann. Die geplante vierwöchige BIM-Zertifizierung schließt diese Lücke und ermöglicht mir den Zugang zu Ausschreibungen, die BIM-Fähigkeit als Pflichtkriterium nennen. Ich erwarte innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss mindestens zwei zusätzliche Projektaufträge.”
Diese Begründung ist konkret, datenbasiert und hat einen erkennbaren wirtschaftlichen Nutzen.
Wie der Antrag für Freiberufler konkret abläuft
Der Ablauf ist identisch zum Gewerbetreibenden:
- Erstberatung bei anerkannter Anlaufstelle, zwei Stunden kostenfrei
- Unterlagen zusammenstellen (siehe oben, mit freiberufler-spezifischen Nachweisen)
- Kurs und Träger auswählen (AZAV-zertifiziert oder anerkannte Einrichtung)
- Antrag einreichen über die Anlaufstelle
- Bewilligung abwarten (vier bis acht Wochen)
- Kurs starten nach Bewilligung
Details zum Ablauf findest du in der KOMPASS-Antrag-Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Wenn das Finanzamt die Einordnung ändert
Ein sensibles Thema. Wenn das Finanzamt im Nachhinein deine freiberufliche Tätigkeit als gewerblich einstuft, ändert das nichts an einer bereits bewilligten KOMPASS-Förderung. Du müsstest die Umwidmung aber der Anlaufstelle melden und könntest bei zukünftigen Anträgen andere Nachweise brauchen. Bei der Bundesagentur für Arbeit wird Gewerbe und Freiberuflichkeit gleichbehandelt, solange die Solo-Selbstständigkeit erhalten bleibt.
Häufige Fragen zu KOMPASS für Freiberufler
Brauche ich eine Gewerbeanmeldung, um KOMPASS zu bekommen?
Nein. Freiberufler haben in der Regel keine Gewerbeanmeldung und brauchen auch keine. Statt dessen legen sie die freiberufliche Steuernummer und einen Einkommensteuerbescheid vor.
Zählt eine Mitgliedschaft in einer Berufskammer als Nachweis?
Ja, das ist oft der schnellste Weg. Ein Kammerausweis von Anwaltskammer, Architektenkammer oder Steuerberaterkammer wird in der Regel akzeptiert.
Was, wenn ich erst seit zwei Jahren freiberuflich bin?
KOMPASS verlangt in der Regel mindestens drei Jahre Selbstständigkeit. Wer die Schwelle unterschreitet, hat keinen Anspruch und muss auf andere Förderwege ausweichen.
Kann ich meine Versorgungswerksbeiträge in den wirtschaftlichen Nachweisen angeben?
Ja. Die Beiträge sind Fixkosten deiner Selbstständigkeit und dürfen in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Betriebsausgabe geführt werden. Das stärkt die Plausibilität deiner wirtschaftlichen Darstellung.
Gibt es Sonderregeln für Künstler und Publizisten?
Nein. Die Künstlersozialkasse (KSK) ändert nichts am KOMPASS-Antrag. Wer über die KSK versichert ist, legt die entsprechenden Nachweise vor, aber die Förderlogik ist identisch.
Über den Autor
Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger nach AZAV. Als promovierter Naturwissenschaftler und Unternehmer begleitet er seit über zehn Jahren Freiberufler und Gewerbetreibende bei geförderten Weiterbildungen. Mehr zum Autor auf /über-den-autor/.
Zuletzt geprüft am 13.04.2026 von Dr. Jens Aichinger.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Förder- oder Steuerberatung. Die konkrete Bewilligung deines Antrags liegt bei der zuständigen Anlaufstelle.
Willst du klären, ob KOMPASS für deine freiberufliche Situation passt?
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