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50 Prozent Zuschuss plus 50 Prozent Darlehen erklärt

· 7 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Kreisdiagramm auf einem Blatt Papier zeigt 50 Prozent Zuschuss und 50 Prozent Darlehen beim Aufstiegs-BAföG

Die Aufstiegs-BAföG-Förderung mit Zuschuss und Darlehen für Lehrgangs- und Prüfungskosten ist immer hälftig aufgeteilt: 50 Prozent Zuschuss vom Bund, 50 Prozent zinsloses Darlehen der KfW Bankengruppe. Diese Aufteilung ist gesetzlich festgeschrieben, du kannst sie nicht wählen, nicht verschieben und nicht ablehnen. Wer den Zuschuss bekommt, bekommt automatisch auch den Darlehensanteil angeboten.

Auf den ersten Blick klingt das nach halber Förderung und halber Schuld. In der Praxis ist es deutlich besser: das Darlehen ist zinsfrei während der Fortbildung und der Karenzzeit, und bei bestandener Prüfung werden 50 Prozent des Darlehens erlassen. Am Ende bleibt ein Eigenanteil von rund 25 Prozent. Dieser Artikel erklärt die Mechanik im Detail.

Die hälftige Aufteilung

Der Gesamtförderbetrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten wird immer halbiert. Eine Beispielrechnung mit einer Kursgebühr von 4.000 Euro:

SchrittBetrag
Kursgebühr4.000 Euro
Zuschuss 50 Prozent2.000 Euro
Darlehen 50 Prozent2.000 Euro

Der Zuschuss wird direkt vom Amt für Ausbildungsförderung ausgezahlt. Das Darlehen läuft über die KfW, meist parallel zur Zuschussrate während der Kurslaufzeit. Du musst das Darlehen nicht extra beantragen, es ist Teil des AFBG-Bescheids. Die KfW schickt dir aber einen eigenen Darlehensvertrag, den du unterschreiben musst.

Das Darlehen annehmen oder ablehnen

Du kannst den Darlehensanteil formal ablehnen, dann verlierst du aber die Hälfte der Förderung. In der Regel ist das keine gute Idee, weil das Darlehen zinsfrei ist und am Ende nur zur Hälfte zurückgezahlt wird (nach dem Erlass). Wer den Darlehensanteil ablehnt, bezahlt mehr aus eigener Tasche.

In der Praxis nehmen fast alle Antragsteller das Darlehen an, weil die Konditionen unschlagbar sind.

Zinsen und Karenzzeit

Während der gesamten Fortbildung null Zinsen. Auch während der anschließenden zweijährigen Karenzzeit null Zinsen. Erst nach Ablauf der Karenzzeit wird das Darlehen verzinst, zu Konditionen der KfW-Förderkredite. Der Zinssatz orientiert sich am KfW-Referenzzins und liegt deutlich unter marktüblichen Bankkrediten.

Die KfW-Bankengruppe hält die aktuellen Zinssätze für AFBG-Darlehen transparent im Netz. Wer vorzeitig zurückzahlen will, kann das jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung.

Nach bestandener Prüfung

Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung bekommst du einen Erlass von 50 Prozent des Darlehensbetrags. Das ist der sogenannte Erfolgserlass nach § 13b AFBG. Im Beispiel oben:

SchrittBetrag
Darlehen2.000 Euro
Erlass (50 Prozent des Darlehens)1.000 Euro
Rest, den du zurückzahlen musst1.000 Euro

Zusammen mit dem ursprünglichen Zuschuss von 2.000 Euro ergibt das:

PositionBetrag
Kursgebühr4.000 Euro
Staatlicher Anteil (Zuschuss + Erlass)3.000 Euro
Effektiver Eigenanteil1.000 Euro (25 Prozent)

Der Erlass ist gesetzlich verankert und greift automatisch, sobald du das Prüfungszeugnis bei der KfW einreichst. Es gibt kein Widerspruchsrecht, kein Ermessen. Wer besteht, bekommt den Erlass.

Wenn du nicht bestehst

Wer durchfällt, verliert den Erlass-Anspruch für die ursprüngliche Prüfung. Das Darlehen bleibt aber zinsgünstig, die Karenzzeit gilt weiter, und eine Wiederholungsprüfung ist möglich. Bestehst du bei der Wiederholung, kannst du den Erlass nachträglich geltend machen, solange du innerhalb der gesetzlichen Frist bleibst.

Wer die Fortbildung ganz abbricht, muss den bereits ausgezahlten Darlehensteil zurückzahlen, allerdings weiter zu Nullzinsen während der Karenzzeit. Der Zuschussanteil bleibt in der Regel erhalten, außer bei Missbrauch.

Viele Interessenten scheuen sich vor dem Darlehen, weil sie an einen klassischen Bankkredit denken. Das AFBG-Darlehen funktioniert anders: zinsfrei, langfristig, mit Erlass-Option und bei der KfW gut organisiert. Im Zweifel ist es die günstigste Finanzierung einer Weiterbildung, die es in Deutschland gibt.

Start der Rückzahlung

Die Rückzahlung des Restdarlehens beginnt nach Ablauf der zweijährigen Karenzzeit nach Ende der Fortbildung. Erst dann werden Zinsen berechnet, und erst dann zahlst du monatliche Raten. Die Rate liegt typisch bei 128 Euro pro Monat, kann aber individuell angepasst werden. Wer wenig verdient, kann eine Stundung beantragen, wer mehr verdient, tilgt schneller.

Auf der Seite aufstiegs-bafög.de findest du einen Rückzahlungsrechner, der dir deinen individuellen Plan ausrechnet.

Strategie aus finanzieller Sicht

Drei Punkte aus der Praxis. Nimm das Darlehen immer an, es ist zinsfrei und wird zur Hälfte erlassen. Bessere Konditionen findest du nirgends. Besteh die Prüfung beim ersten Versuch, weil der Erlass an den Prüfungserfolg geknüpft ist. Gute Vorbereitung zahlt sich direkt in barem Geld aus. Und zahl das Restdarlehen schnell zurück, wenn dein Gehalt nach der Fortbildung steigt. Die KfW erlaubt Sondertilgungen ohne Gebühr. Je schneller du fertig bist, desto niedriger die Zinslast.

Häufige Fragen zu Zuschuss und Darlehen

Kann ich mehr Zuschuss und weniger Darlehen bekommen?

Nein. Die Aufteilung 50/50 ist gesetzlich festgeschrieben und nicht verhandelbar. Du kannst höchstens den Darlehensanteil ablehnen, dann bleibt nur der Zuschuss.

Werden Zinsen rückwirkend berechnet, wenn ich durchfalle?

Nein. Die zinsfreie Phase gilt unabhängig vom Prüfungsergebnis. Auch wer durchfällt, zahlt erst nach der zweijährigen Karenzzeit Zinsen.

Kann ich die Rückzahlung aussetzen?

Ja. Bei niedrigem Einkommen (unter einer gesetzlich definierten Grenze) kann die Rückzahlung gestundet werden, einmalig oder rollierend. Der Antrag läuft über die KfW. Details stehen im Rückzahlungsbescheid.

Muss ich die Einkommensverhältnisse bei der Rückzahlung offenlegen?

Nur wenn du Stundung oder Ratenanpassung beantragst. Der Regelfall läuft über eine fixe Monatsrate, die an der Darlehenshöhe hängt, nicht am Einkommen.

Gibt es einen Tilgungszuschuss bei früher Rückzahlung?

Nein, im Gegensatz zum Studien-BAföG gibt es beim Aufstiegs-BAföG keinen Frühzahler-Bonus. Der einzige Nachlass ist der Erfolgserlass bei bestandener Prüfung.


Über den Autor

Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger nach AZAV. Als promovierter Naturwissenschaftler und Unternehmer begleitet er seit über zehn Jahren Beschäftigte und Unternehmen bei geförderten Weiterbildungen. Mehr zum Autor auf /über-den-autor/.

Zuletzt geprüft am 14.04.2026 von Dr. Jens Aichinger.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Förderberatung.


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