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Aufstiegs-BAföG neben dem Job: So funktioniert Teilzeit

· 8 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Mann lernt abends am Küchentisch mit Laptop und Lehrbuch für seine berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung

Aufstiegs-BAföG neben dem Job ist heute der Regelfall. Du behältst deinen Job, dein Gehalt läuft weiter, und du lernst abends oder am Wochenende. Das AFBG fördert die Kurs- und Prüfungskosten unabhängig von deinem Gehalt, weil der Maßnahmebeitrag einkommensunabhängig ist. Der Unterhaltsbeitrag entfällt, weil du deinen Lebensunterhalt weiter aus dem laufenden Gehalt bestreitest.

Konkret: 50 Prozent der Kurskosten als Zuschuss, 50 Prozent als zinsloses Darlehen, und bei bestandener Prüfung wird die Hälfte des Darlehens erlassen. Dein Arbeitgeber muss nichts unterschreiben, nichts mitzeichnen und weiß nicht mal zwingend davon.

Voraussetzungen für die Teilzeit-Variante

Die Fortbildung muss als Teilzeitmaßnahme anerkannt sein und den gesetzlichen Mindestumfang erreichen: in der Regel mindestens 400 Unterrichtsstunden in höchstens 48 Monaten. Der Wirtschaftsfachwirt (IHK) erfüllt das klassisch: 450 bis 500 Unterrichtseinheiten verteilt über elf Monate, Di und Do abends plus gelegentliche Samstage.

Die zeitliche Belastung liegt im Regelfall bei acht bis zwölf Stunden Unterricht plus fünf bis zehn Stunden Selbststudium pro Woche. Wer vollberuflich arbeitet und noch Familie hat, muss das realistisch einplanen. Den Selbstlernanteil unterschätzen erfahrungsgemäß viele.

So läuft die Förderung ab

Die AFBG-Förderung läuft bei Teilzeit-Fortbildungen ähnlich wie bei Vollzeit, nur ohne Unterhaltsbeitrag:

PositionBeispiel Wirtschaftsfachwirt
Kurskosten3.997 Euro
Zuschuss 50 Prozent1.998,50 Euro
Darlehen 50 Prozent1.998,50 Euro
Erlass bei bestandener Prüfung999,25 Euro
Effektiver Eigenanteil999,25 Euro
Unterhaltsbeitragentfällt (kein Gehaltsausfall)

Stand April 2026. Quelle: aufstiegs-bafög.de.

Du stellst den Antrag wie gewohnt über das Online-Portal oder beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Formular A und Z sind identisch zur Vollzeit-Variante, nur kreuzt du “Teilzeitmaßnahme” an.

Der Arbeitgeber bleibt außen vor

Er muss nicht zustimmen. Der AFBG-Antrag ist eine private Angelegenheit zwischen dir und dem Amt. Dein Arbeitgeber erfährt nichts davon und muss nichts unterschreiben. Du legst höchstens den Arbeitsvertrag als Nachweis für die parallele Erwerbstätigkeit bei. Dafür reicht eine einfache Kopie.

Trotzdem sprechen viele Teilnehmer ihren Arbeitgeber an, weil sie auf informelle Unterstützung hoffen: flexible Arbeitszeit vor Prüfungen, Urlaubstage für intensive Lernphasen, gelegentliches Home-Office. Das ist freiwillig und hat mit der AFBG-Förderung nichts zu tun. Wer die Fortbildung lieber für sich behält, kann das auch tun.

In der Praxis kommuniziert die Mehrheit offen mit dem Arbeitgeber, weil eine Aufstiegsfortbildung positiv auf das eigene Profil einzahlt. Wer Wirtschaftsfachwirt macht, signalisiert damit Aufstiegsambition. Das wird in den meisten Unternehmen gut aufgenommen.

Zeitaufwand neben dem Job

Rechne mit 12 bis 15 Stunden pro Woche. Davon sind etwa sechs bis acht Stunden Unterricht und vier bis sieben Stunden Selbststudium. In der Klausurphase, meist sechs bis acht Wochen vor der Prüfung, steigt der Aufwand auf 18 bis 25 Stunden pro Woche.

Vier Punkte aus der Kurserfahrung. Ein fester Lernrhythmus mit zwei Abenden plus Samstagvormittag ist realistisch. Während der Fortbildungszeit lässt man neue Hobbys oder größere Projekte besser ruhen. Klare Absprachen zu Hause verhindern Frust, denn die Fortbildung dauert 11 bis 24 Monate. Und die letzten zwei Urlaubswochen vor der Prüfung sind mehr wert als jeder Strandurlaub.

Wer diese Rechnung nicht realistisch aufmacht, fällt oft nach dem dritten Monat raus. Das ist in der Praxis die häufigste Abbruchursache, nicht der Schwierigkeitsgrad des Stoffs. Der Stoff ist machbar. Die Zeit muss man sich wirklich nehmen.

Arbeitsrechtlich

Ein gesetzliches Recht auf Freistellung gibt es nicht, wenn du berufsbegleitend lernst. In zwölf von 16 Bundesländern existieren Bildungsurlaubgesetze, die aber meist nur fünf Tage pro Jahr abdecken. Für die Fortbildung selbst brauchst du normalen Urlaub oder die Bereitschaft deines Arbeitgebers, flexibel zu sein.

Einen gesetzlichen Freistellungsanspruch für Prüfungen hast du nur, wenn der Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung das vorsieht. In der Praxis gewähren die meisten Arbeitgeber kulant einen bis drei Tage Sonderurlaub für die Abschlussprüfung, auch ohne formale Verpflichtung.

Mehr zur arbeitsrechtlichen Seite steht im Artikel Aufstiegs-BAföG und Kindergeld, wo es auch um familiäre Belastungen geht.

Elternzeit und Teilzeit

Auch dann giltst du als “beschäftigt” im Sinne des AFBG, solange ein Arbeitsverhältnis besteht. Die Fortbildung wird als berufsbegleitende Teilzeitmaßnahme gefördert, ohne Unterhaltsbeitrag. Elternzeit ist ausdrücklich kein Hindernis, viele Eltern nutzen die ruhigere Phase für eine Fortbildung.

Bei reiner Elternzeit ohne parallele Erwerbstätigkeit kann unter bestimmten Bedingungen auch der Unterhaltsbeitrag greifen, falls die Fortbildung Vollzeit absolviert wird. Das ist aber eine Einzelfallentscheidung des Amts.

Häufige Fragen zu Aufstiegs-BAföG neben dem Job

Muss mein Arbeitgeber das AFBG kennen?

Nein. Die Förderung ist eine private Angelegenheit zwischen dir und dem Amt für Ausbildungsförderung. Dein Arbeitgeber muss weder zustimmen noch informiert werden.

Wie viele Stunden pro Woche muss ich lernen?

Rechne mit 12 bis 15 Stunden pro Woche im Regelbetrieb und 18 bis 25 Stunden in der Klausurphase. Aufstiegsfortbildungen sind zeitintensiv, du brauchst mindestens zwei feste Lernabende pro Woche plus Samstagvormittag.

Kann ich den Antrag vor Kursstart stellen?

Ja, sogar besser. Der Antrag sollte vor oder spätestens in den ersten Wochen nach Kursstart eingereicht werden, um eine rückwirkende Bewilligung für den gesamten Kurs zu gewährleisten. Je früher, desto sicherer.

Was ist mit Prüfungsgebühren?

Prüfungsgebühren (IHK, HWK) sind Teil des Maßnahmebeitrags und werden zu 100 Prozent nach dem 50/50-Prinzip gefördert. Du legst die Gebührenordnung deiner Kammer dem Antrag bei.

Kann ich während der Fortbildung den Arbeitgeber wechseln?

Ja. Ein Jobwechsel hat keine Auswirkung auf die AFBG-Förderung, solange du weiter beschäftigt bleibst. Du musst das Amt informieren und den neuen Arbeitsvertrag nachreichen, mehr nicht.


Über den Autor

Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger nach AZAV. Als promovierter Naturwissenschaftler und Unternehmer begleitet er seit über zehn Jahren Beschäftigte und Unternehmen bei geförderten Weiterbildungen. Mehr zum Autor auf /über-den-autor/.

Zuletzt geprüft am 14.04.2026 von Dr. Jens Aichinger.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Förderberatung.


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