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Aufstiegs-BAföG und Krankenversicherung: So bleibst du versichert

· 7 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Krankenkassenkarte und Schriftstücke liegen auf einem Holzschreibtisch neben einem Laptop

Wer Aufstiegs-BAföG bezieht, bleibt in der Regel unverändert in seiner bisherigen Krankenversicherung. Bei berufsbegleitenden Teilzeit-Fortbildungen läuft alles weiter wie bisher: Gehalt läuft, Krankenkasse wird vom Arbeitgeber gezahlt, gesetzliche oder private Versicherung ist unberührt. Komplizierter wird es nur bei Vollzeit-Maßnahmen mit Unterhaltsbeitrag, weil du dann kein laufendes Gehalt mehr hast und die Versicherungsbeiträge selbst tragen musst.

Dieser Artikel zeigt die drei wichtigsten Szenarien und erklärt, was du organisatorisch tun musst.

Szenario 1: Berufsbegleitende Teilzeit-Fortbildung

Der häufigste Fall. Du lernst abends, Wochenende, parallel zum Job. Dein Arbeitsverhältnis bleibt bestehen, dein Gehalt läuft weiter, und die Krankenversicherung läuft ganz normal über deinen Arbeitgeber. Der Arbeitgeberanteil und der Arbeitnehmeranteil werden wie gewohnt über die Gehaltsabrechnung abgezogen.

Du musst nichts ändern. Keine Ummeldung, kein Sonderstatus, keine zusätzlichen Beiträge. Die AFBG-Förderung ist für deine Krankenkasse unsichtbar.

Szenario 2: Vollzeit-Fortbildung mit Beschäftigungspause

Wer seinen Job für eine Vollzeit-Fortbildung kurzzeitig unterbricht (unbezahlter Bildungsurlaub, ruhendes Arbeitsverhältnis), muss die Krankenversicherung anders organisieren. Drei Optionen:

  1. Freiwillige gesetzliche Versicherung. Wer in der GKV bleibt, kann sich freiwillig weiterversichern. Beitragssatz orientiert sich am Mindestbeitrag, liegt aktuell bei rund 200 Euro monatlich. Arbeitsagentur oder Amt zahlen diese Beiträge in der Regel nicht.
  2. Familienversicherung. Wer einen Ehepartner in der GKV hat, kann während der beitragsfreien Phase in die Familienversicherung wechseln. Voraussetzung: Einkommen unter der Familienversicherungsgrenze (aktuell 556 Euro/Monat plus Unterhaltsbeitrag-Freibeträge).
  3. Private Krankenversicherung beibehalten. Wer privat versichert ist, zahlt weiter den vollen Beitrag.

Welche Option die beste ist, hängt an der Dauer der Fortbildung, deinem Familienstand und dem Einkommen. Bei längeren Vollzeit-Maßnahmen lohnt sich meist die Familienversicherung, wenn sie möglich ist.

Szenario 3: Vollzeit-Fortbildung ohne Beschäftigungspause (seltener Fall)

Manche Arbeitgeber stellen ihre Mitarbeiter für eine Vollzeit-Fortbildung bezahlt frei. In diesem Fall läuft die Krankenversicherung wie im Teilzeit-Fall normal weiter. Das ist aber selten, weil Arbeitgeber eine bezahlte Vollzeit-Fortbildung über QCG (§ 82 SGB III) absichern würden, nicht über AFBG.

Wenn du eine Vollzeit-Fortbildung machst und weiter Gehalt bekommst, greift die AFBG-Förderung oft nur begrenzt: Der Unterhaltsbeitrag wird nicht gewährt, weil kein Unterhaltsbedarf besteht. Der Maßnahmebeitrag (Lehrgangs- und Prüfungskosten) kommt aber weiterhin.

Krankenkassenbeiträge bei Vollzeit-Maßnahme

Gesetzliche Regelung: Der Unterhaltsbeitrag nach AFBG umfasst auch einen Krankenkassenzuschlag, der die Kosten einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung teilweise mit abdeckt. Der genaue Betrag wird im Bewilligungsbescheid ausgewiesen.

Dieser Zuschlag ist kein voller Ersatz für einen laufenden Arbeitgeberbeitrag, aber er federt einen Großteil der Kosten ab. Privatversicherte erhalten einen eigenen Satz, der an die durchschnittlichen PKV-Beiträge angepasst ist.

Die konkrete Zuschlagshöhe findest du im AFBG-Gesetz (§ 10) oder beim Amt für Ausbildungsförderung.

Mitteilungspflichten gegenüber der Krankenkasse

Wenn du in Teilzeit lernst: nichts. Dein Status ändert sich nicht.

Wenn du in Vollzeit lernst und das Arbeitsverhältnis ruht oder beendet wird, musst du deiner Krankenkasse deinen neuen Status melden. Die Krankenkasse schlägt dir dann die passende Absicherung vor (freiwillige Versicherung, Familienversicherung oder Beratung zur Anschluss-Versicherung).

Die Beratung ist in der Regel kostenlos. Wer unsicher ist, welches Modell passt, ruft einfach bei seiner Krankenkasse an und nennt die geplante Fortbildungsdauer. In meinen Beratungsgesprächen erlebe ich regelmäßig, dass Interessenten die Krankenversicherungs-Frage komplett übersehen und erst beim Kurseintritt darüber nachdenken. Wer das in die Entscheidungsphase einbezieht, vermeidet böse Überraschungen.

Familienversicherte Ehegatten

Wenn dein Ehepartner in der GKV ist und du während der Vollzeit-Maßnahme kein Einkommen über der Grenze hast, kannst du in die beitragsfreie Familienversicherung wechseln. Die Grenze liegt aktuell bei 556 Euro monatlichem Einkommen (Stand 2026), allerdings mit gesonderten Freibeträgen für den AFBG-Unterhaltsbeitrag.

Wer zum Beispiel 500 Euro monatlichen Unterhaltsbeitrag vom Amt bekommt, liegt unter der Einkommensgrenze und kann in der Familienversicherung bleiben. Details klärt die Krankenkasse im Einzelfall.

Gibt es einen Zuschlag vom Amt für die PKV?

Ja. Privat Versicherte erhalten während einer Vollzeit-AFBG-Maßnahme einen eigenen Krankenkassenzuschlag, der an die durchschnittlichen PKV-Beiträge angepasst ist. Der Zuschlag wird zusätzlich zum Unterhaltsbeitrag gewährt und steht im Bewilligungsbescheid. Wer PKV-versichert ist, legt seinen aktuellen Beitragsbescheid bei, das Amt berechnet den Zuschlag anhand der individuellen Daten.

Häufige Fragen zu AFBG und Krankenversicherung

Muss ich während der Teilzeit-Fortbildung meine Krankenkasse informieren?

Nein. Für berufsbegleitende Teilzeit-Fortbildungen ändert sich nichts. Du bleibst normal über deinen Arbeitgeber versichert.

Deckt der Unterhaltsbeitrag die volle Krankenversicherung?

Nicht unbedingt. Der Krankenkassenzuschlag ist ein Zuschuss, kein vollständiger Ersatz. Wer gut verdient und einen hohen PKV-Beitrag hat, muss einen Teil selbst tragen.

Kann ich während der Vollzeit-Maßnahme in die Familienversicherung wechseln?

Ja, wenn dein Ehepartner in der GKV ist und dein Einkommen unter der Familienversicherungsgrenze liegt (aktuell 556 Euro plus gewisse Freibeträge). Die Krankenkasse berät konkret.

Was mache ich, wenn ich während der Fortbildung krank werde?

Versicherungsschutz läuft normal. Wer gesetzlich versichert ist, bekommt Krankengeld ab der siebten Woche Arbeitsunfähigkeit, sofern ein beitragspflichtiges Versicherungsverhältnis besteht. Während einer beitragsfreien Familienversicherung gibt es kein Krankengeld, nur normale Krankheitsbehandlung.

Werden Beiträge zur Rentenversicherung über das AFBG gezahlt?

Nein. Das AFBG zahlt keine Rentenversicherungsbeiträge. Wer während einer Vollzeit-Maßnahme nicht beitragspflichtig beschäftigt ist, macht entsprechend eine Lücke in der Rentenversicherung auf. Details dazu bei der Deutschen Rentenversicherung.


Über den Autor

Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger nach AZAV. Als promovierter Naturwissenschaftler und Unternehmer begleitet er seit über zehn Jahren Beschäftigte und Unternehmen bei geförderten Weiterbildungen. Mehr zum Autor auf /über-den-autor/.

Zuletzt geprüft am 14.04.2026 von Dr. Jens Aichinger.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Förderberatung.


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