Aufstiegs-BAföG-Förderhöhe: Was du erwarten kannst
Die Aufstiegs-BAföG-Förderhöhe setzt sich aus zwei großen Blöcken zusammen: dem Maßnahmebeitrag (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, 50 Prozent Zuschuss plus 50 Prozent Darlehen) und dem Unterhaltsbeitrag (nur bei Vollzeitmaßnahmen, einkommensabhängig). Dazu kommen je nach Situation Kinderzuschlag, Kinderbetreuungspauschale und die Reform-Erhöhungen 2024.
Wer berufsbegleitend lernt, bekommt den Maßnahmebeitrag. Wer Vollzeit lernt, bekommt zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag für den Lebensunterhalt. Dieser Artikel zeigt die aktuellen Zahlen für 2026 und rechnet drei typische Szenarien durch.
Bestandteile der Förderung
| Bestandteil | Zweck | Art | Höhe |
|---|---|---|---|
| Maßnahmebeitrag | Lehrgangs- und Prüfungskosten | 50% Zuschuss + 50% zinsloses Darlehen | 100 Prozent der Kosten, max. 15.000 Euro |
| Unterhaltsbeitrag (Vollzeit) | Lebensunterhalt während Vollzeitmaßnahme | Zuschuss einkommensabhängig | bis mehrere hundert Euro pro Monat |
| Kinderzuschlag | Familienförderung | Zuschuss | pauschal pro Kind |
| Kinderbetreuungspauschale | Alleinerziehende | Zuschuss | zusätzlich zum Unterhaltsbeitrag |
| Prüfungsstücke-Zuschuss (Meister) | Materialkosten | Zuschuss bis 50 Prozent | max. 2.000 Euro |
Stand April 2026 nach AFBG-Novelle. Bei Abweichungen gilt der Bescheid des zuständigen Amts.
Höhe des Maßnahmebeitrags
Der Maßnahmebeitrag deckt bis zu 100 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungskosten ab, maximal 15.000 Euro insgesamt. Aufgeteilt wird der Betrag immer in zwei Hälften:
- 50 Prozent Zuschuss (muss nicht zurückgezahlt werden)
- 50 Prozent zinsloses KfW-Darlehen (zinsfrei während der Fortbildung und 2 Jahre Karenzzeit)
Bei bestandener Prüfung erlässt die KfW 50 Prozent des Darlehens. Der effektive Eigenanteil liegt dann bei rund 25 Prozent der Kurskosten.
Beispiel Wirtschaftsfachwirt (IHK), 3.997 Euro:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Kurskosten gesamt | 3.997 Euro |
| Zuschuss (50%) | 1.998,50 Euro |
| Darlehen (50%) | 1.998,50 Euro |
| Darlehens-Erlass bei bestandener Prüfung (50%) | 999,25 Euro |
| Effektiver Eigenanteil | 999,25 Euro |
Kommt obendrauf eine Landesprämie wie die Hessische Aufstiegsprämie (3.500 Euro) oder der Bayerische Meisterbonus (3.000 Euro), rutscht die Rechnung sogar ins Plus.
Wie hoch ist der Unterhaltsbeitrag bei Vollzeit?
Der Unterhaltsbeitrag wird nur bei Vollzeitmaßnahmen gezahlt. Er besteht aus einem einkommens- und vermögensabhängigen Teil. Alleinstehende ohne eigenes Einkommen können den Höchstsatz erwarten, Verheiratete mit Einkommen bekommen weniger oder nichts. Die Bemessung läuft nach den Regeln des BAföG-Unterhaltsrechts, Details legt das Amt fest.
Die Unterhaltssätze wurden zuletzt zum 01.08.2024 im Zuge der AFBG-Reform erhöht. Aktuelle Zahlen veröffentlicht das BMBF auf aufstiegs-bafög.de. Berechne dein konkretes Ergebnis am besten dort oder im direkten Gespräch mit dem Amt.
Kinderzuschlag im Detail
Pro Kind wird ein pauschaler Kinderzuschlag zusätzlich zum Unterhaltsbeitrag gewährt. Alleinerziehende bekommen zusätzlich eine Kinderbetreuungspauschale. Beide Zuschläge sind Zuschuss, keine Darlehen. Sie erhöhen die monatliche Unterstützung während einer Vollzeitmaßnahme deutlich.
Bei berufsbegleitenden Maßnahmen ohne Unterhaltsbeitrag greift der Kinderzuschlag nicht, weil er an den Unterhaltsbeitrag gekoppelt ist.
Drei Beispielrechnungen
Beispiel 1: Berufsbegleitender Wirtschaftsfachwirt, angestellt
Eine 34-jährige Sachbearbeiterin macht den WFW berufsbegleitend. Kursgebühr 3.997 Euro, elf Monate, Di und Do abends. Gehalt läuft normal weiter.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Kurskosten | 3.997 Euro |
| Maßnahmebeitrag Zuschuss | 1.998,50 Euro |
| Maßnahmebeitrag Darlehen | 1.998,50 Euro |
| Darlehens-Erlass bei Bestehen | 999,25 Euro |
| Eigenanteil | 999,25 Euro |
Beispiel 2: Vollzeit-Meister, allein lebend
Ein 28-jähriger Elektriker macht den Meister in Vollzeit. Kursgebühr 8.500 Euro, neun Monate, kein Nebeneinkommen.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Maßnahmebeitrag gesamt | 8.500 Euro |
| Zuschuss 50% | 4.250 Euro |
| Darlehen 50% | 4.250 Euro |
| Darlehens-Erlass bei Bestehen | 2.125 Euro |
| Effektiver Eigenanteil Maßnahme | 2.125 Euro |
| Unterhaltsbeitrag (9 Monate, einkommensabhängig) | mehrere Tausend Euro Zuschuss |
Beispiel 3: Vollzeit-Fachwirt, alleinerziehend
Eine 39-jährige Kauffrau mit zwei Kindern macht einen Fachwirt in Vollzeit. Zusätzlich zum Maßnahmebeitrag bekommt sie Unterhaltsbeitrag plus Kinderzuschlag plus Kinderbetreuungspauschale. Die Summe deckt den laufenden Lebensunterhalt spürbar ab.
Grenzen und Ausschlüsse
Ja. Der Maßnahmebeitrag ist bei 15.000 Euro gedeckelt, zusätzlich gibt es Obergrenzen für Prüfungsstück-Zuschüsse (bei Meisterausbildungen). Wer schon einmal eine vollständige AFBG-Förderung erhalten hat, kann nicht für dieselbe Fortbildung nochmal gefördert werden. Ein Wechsel auf ein höheres Niveau ist aber möglich.
Einkommensgrenzen gibt es nur beim Unterhaltsbeitrag. Die Lehrgangs- und Prüfungsförderung ist komplett einkommensunabhängig.
Häufige Fragen zur Förderhöhe
Warum bekomme ich weniger als mein Kollege?
Weil der Unterhaltsbeitrag einkommens- und vermögensabhängig ist. Wer verheiratet ist, einen verdienenden Partner hat oder nebenher arbeitet, bekommt weniger. Der Maßnahmebeitrag ist dagegen bei allen gleich, unabhängig vom Einkommen.
Wird die Meisterprämie auf die Förderhöhe angerechnet?
Nein. Landesprämien wie der Bayerische Meisterbonus (3.000 Euro) oder die Hessische Aufstiegsprämie (3.500 Euro) werden nach bestandener Prüfung unabhängig vom AFBG ausgezahlt und reduzieren den AFBG-Betrag nicht.
Ist der Zuschuss steuerpflichtig?
Nein. Weder Zuschuss noch Darlehen sind steuerpflichtig. Eigene Zahlungen für Weiterbildungskosten sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar, das mindert die Steuerlast zusätzlich.
Was passiert, wenn die Kurskosten über 15.000 Euro liegen?
Der Betrag über 15.000 Euro wird nicht gefördert, du zahlst ihn selbst. Die 15.000 Euro sind die Obergrenze des Maßnahmebeitrags. Die meisten Aufstiegsfortbildungen bewegen sich aber deutlich darunter.
Kann ich den Antrag auch stellen, wenn ich gut verdiene?
Für den Maßnahmebeitrag ja, der ist einkommensunabhängig. Für den Unterhaltsbeitrag nur bei Vollzeit und nur wenn das Amt deinen Bedarf anerkennt. Wer berufsbegleitend lernt und weiter Gehalt bekommt, hat ohnehin keinen Unterhaltsbeitrag.
Über den Autor
Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger nach AZAV. Als promovierter Naturwissenschaftler und Unternehmer begleitet er seit über zehn Jahren Beschäftigte und Unternehmen bei geförderten Weiterbildungen. Mehr zum Autor auf /über-den-autor/.
Zuletzt geprüft am 14.04.2026 von Dr. Jens Aichinger.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Förderberatung. Konkrete Bescheide erlässt das zuständige Amt.
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