Aufstiegs-BAföG-Ämter in deinem Bundesland finden
Das zuständige Amt für deinen Aufstiegs-BAföG-Antrag ist immer das Amt für Ausbildungsförderung deines ständigen Wohnsitzes bei Antragstellung (§ 19a AFBG), nicht dein Geburtsort, nicht der Standort des Bildungsträgers und nicht dein Arbeitsort. Jedes Bundesland hat eine eigene Organisationsstruktur: Mal sind die Ämter bei den Landkreisen angesiedelt, mal bei den Städten, mal bei einer zentralen Landesstelle. Die Online-Suche auf aufstiegs-bafög.de führt dich in 30 Sekunden zum richtigen Ansprechpartner.
Dieser Artikel zeigt die Struktur im Überblick und erklärt, was bei Umzug, Berufspendeln oder Auslandsaufenthalten gilt.
Das richtige Amt finden
- Postleitzahl-Suche nutzen. Das Portal aufstiegs-bafög.de hat eine Suchmaske. PLZ eingeben, Ergebnis ist das zuständige Amt mit Kontaktdaten.
- Anrufen oder Mail schreiben. Die Sachbearbeiter sind in der Regel gut erreichbar. Eine Kurznachricht mit deiner Fortbildung spart später Nachfragen.
- Antrag einreichen. Digital über das Portal oder per Post ans Amt.
Das Amt hält dann alle weiteren Kommunikation mit dir. Du brauchst kein Amt in einem anderen Bundesland zu kontaktieren, auch nicht, wenn dein Bildungsträger woanders sitzt.
Organisatorische Verortung der Ämter
Die Bundesländer regeln das unterschiedlich. Der Überblick:
| Bundesland | Typische Organisationsform |
|---|---|
| Bayern | Ämter bei den Landkreisen und kreisfreien Städten |
| Nordrhein-Westfalen | Zentral die Bezirksregierung Köln |
| Baden-Württemberg | Landratsämter und Stadtkreise |
| Niedersachsen | Zentral die NBank |
| Hessen | Studierendenwerke |
| Hamburg | Handwerkskammer Hamburg, Geschäftsstelle AFBG |
| Berlin | Bezirksämter Charlottenburg-Wilmersdorf und Lichtenberg |
| Schleswig-Holstein | Zentral die Investitionsbank Schleswig-Holstein |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landkreise und kreisfreie Städte |
| Rheinland-Pfalz | Kommunen (Kreis- und Stadtverwaltungen) |
| Saarland | Landeshauptstadt Saarbrücken und Landkreise |
| Sachsen | Zentral die Sächsische Aufbaubank (SAB) |
| Sachsen-Anhalt | Landkreise und kreisfreie Städte |
| Thüringen | Zentral das Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Brandenburg | Landkreise und kreisfreie Städte |
| Bremen | NBank (zuständig für Niedersachsen und Bremen) |
Stand Oktober 2026, nach Ämterliste und PLZ-Suche auf aufstiegs-bafög.de. Die örtliche Zuständigkeit regelt § 19a AFBG bundeseinheitlich, welche Stelle das Gesetz durchführt, bestimmt jedes Land selbst.
Umzug zwischen Bundesländern
Wer während der laufenden Fortbildung umzieht, meldet das dem bisherigen Amt mit neuer Adresse. Zuständig bleibt das Amt, bei dem du den Antrag gestellt hast, denn § 19a AFBG knüpft an den Wohnsitz bei Antragstellung an. Die Bewilligung bleibt bestehen.
Wichtig ist der Meldezeitpunkt: Änderungen zu Angaben aus dem Antrag musst du unverzüglich mitteilen (§ 60 Abs. 1 SGB I, anwendbar über § 27a AFBG). Bei Umzügen ins Ausland während der Fortbildung wird es komplizierter.
Mehr zur Ortswechsel-Frage steht im Artikel Förderwege bei Umzug zwischen Bundesländern im Themenbereich Bundesländer.
Bildungsträger in anderem Bundesland
Das ist kein Problem. Der Wohnsitz zählt, nicht der Trägersitz. Wer in Bayern wohnt und einen Online-Kurs eines Trägers in Nordrhein-Westfalen macht, beantragt AFBG beim bayerischen Amt. Die Trägerzulassung (AZAV) ist bundesweit gültig, die Bearbeitung läuft ganz normal.
In der digitalen Weiterbildungslandschaft ist das der Standardfall: Viele Fortbildungen sind online und die Teilnehmer verteilen sich über ganz Deutschland. Die Ämter sind damit vertraut.
Was gilt für Berufspendler zwischen zwei Bundesländern?
Wer zwei Wohnsitze hat (zum Beispiel Hauptwohnsitz Heimat, Nebenwohnsitz Arbeitsort), beantragt beim Amt des ständigen Wohnsitzes (§ 19a AFBG). Gemeint ist in der Regel der Ort, an dem der Lebensmittelpunkt liegt. Bei Familien mit Kindern ist das fast immer der Familienwohnsitz.
Wer unsicher ist, klärt das vorab mit dem Amt am Ort, den du für deinen ständigen Wohnsitz hältst.
Online-Antrag über das Bundesportal
Das zentrale Online-Portal aufstiegs-bafög.de ist die modernste Form der Antragstellung. Du füllst die Formulare online aus, lädst Unterlagen hoch und signierst elektronisch. Das Portal leitet den Antrag an das zuständige Amt weiter und du bekommst dort eine Eingangsbestätigung.
Vorteile des Online-Weges:
- Kein Postweg beim Einreichen und bei Nachreichungen
- Direkter Kontakt zum Amt über ein Postfach
- Automatische Prüfung auf Vollständigkeit
- Elektronische Signatur statt Unterschrift auf Papier
Ein Nachteil: Nicht alle Ämter sind technisch gleich weit. Bei manchen Ämtern ist der Papierweg parallel stabiler. Das Portal zeigt dir, welcher Weg bei deinem Amt empfohlen wird.
Aus meiner Beratungspraxis weiß ich, dass die meisten Teilnehmer den Online-Weg bevorzugen, weil sie damit schneller einen Überblick bekommen und Unterlagen nachreichen können, ohne jedes Mal einen Brief zu schreiben.
Was mache ich, wenn das Amt lange nicht antwortet?
Erfahrungsgemäß zwei bis vier Monate sind normal, darüber hinaus lohnt sich ein Nachhaken. Ein höflicher Anruf beim Sachbearbeiter klärt meist, ob Unterlagen fehlen oder der Antrag einfach im Stapel liegt. Bei komplett fehlender Antwort kannst du eine formelle Beschwerde einlegen. Bei einem vollständigen Erstantrag gibt es nach sechs Kalenderwochen ohne Entscheidung den Zuschuss zum Unterhaltsbeitrag für vier Monate und den Zuschuss zum Maßnahmebeitrag bei nachgewiesener Fälligkeit unter Vorbehalt der Rückforderung (§ 24 Abs. 4 AFBG).
Häufige Fragen zu den Ämtern
Welches Amt ist zuständig, wenn ich in einem Bundesland wohne, aber in einem anderen arbeite?
Das Amt deines Wohnsitzes. Arbeitsort spielt keine Rolle.
Kann ich das Amt selbst aussuchen?
Nein. Die Zuständigkeit ergibt sich aus deinem Wohnsitz. Eine “Wunschauswahl” gibt es nicht.
Was ist, wenn ich ohne festen Wohnsitz unterwegs bin?
Ohne ständigen Wohnsitz im Inland ist das Amt zuständig, in dessen Bezirk die Fortbildungsstätte liegt (§ 19a Satz 2 AFBG). Wer komplett ins Ausland zieht und nur im Ausland wohnt, verliert unter bestimmten Bedingungen den Förderanspruch für Inlandsmaßnahmen. Rücksprache mit dem zuständigen Amt empfohlen.
Bekomme ich Aufstiegs-BAföG, wenn ich im EU-Ausland wohne und in Deutschland lerne?
Das ist ein Sonderfall. Grundsätzlich ist AFBG an einen deutschen Wohnsitz oder Arbeitsort gebunden. EU-Bürger mit deutschem Arbeitsvertrag haben oft Anspruch, auch wenn sie im Ausland wohnen. Beratung durch das Amt ist hier Pflicht.
Was passiert, wenn zwei Ämter sich für zuständig halten?
Selten, aber möglich bei kürzlich erfolgten Umzügen. Die Ämter klären die Zuständigkeit untereinander, du bekommst dann eine Mitteilung. Die Bearbeitung läuft in der Zwischenzeit nicht, deshalb sollte der Umzug schnell gemeldet werden.
Über den Autor
Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger nach AZAV. Als promovierter Wirtschaftspädagoge und Unternehmer begleitet er seit über zehn Jahren Beschäftigte und Unternehmen bei geförderten Weiterbildungen. Mehr zum Autor auf /über-den-autor/.
Zuletzt geprüft am 14.04.2026 von Dr. Jens Aichinger.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Förderberatung.
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