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Die sechs Aufstiegsprämien 2026: Was Fachwirte bekommen

· 8 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Schreibtisch mit sortierten Unterlagen und Briefumschlägen zur Aufstiegsprämie, daneben ein Tablet mit einem Förderantrag

Sechs Bundesländer zahlen 2026 eine Aufstiegs- oder Meisterprämie, die auch Fachwirte und vergleichbare Aufstiegsfortbildungen einschließt: Hessen (3.500 Euro), Bayern (3.000 Euro), Thüringen (2.000 Euro), Saarland (2.000 Euro), Rheinland-Pfalz (2.000 Euro) und Sachsen-Anhalt (1.000 Euro). Die Prämie wird nach bestandener Prüfung ausgezahlt, ist steuerfrei und läuft unabhängig von Bundesförderung wie Aufstiegs-BAföG oder Bildungsgutschein.

Dieser Überblick zeigt, was jedes der sechs Länder genau auszahlt, wer Anspruch hat und wo der Antrag hingeht. Die Reihenfolge orientiert sich an der Prämienhöhe, nicht an der Einwohnerzahl. Wer in einem der zehn anderen Bundesländer wohnt, findet im Abschnitt ganz unten einen Hinweis auf die passenden Alternativen.

Was eine Aufstiegsprämie ist und wer sie bekommt

Eine Aufstiegsprämie (in manchen Ländern “Meisterbonus” oder “Aufstiegsbonus” genannt) ist ein einmaliger steuerfreier Landeszuschuss für Menschen, die eine berufliche Aufstiegsfortbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Rechtlich ist sie eine freiwillige Leistung des Bundeslandes, kein Rechtsanspruch. Die Länder setzen sie als arbeitsmarktpolitisches Instrument ein, um Weiterbildung attraktiver zu machen.

Typische Voraussetzungen sind: bestandene Prüfung vor einer zuständigen Kammer (IHK, HWK, Landwirtschaftskammer), Hauptwohnsitz im Bundesland zum Zeitpunkt der Prüfung oder des Antrags, Antrag innerhalb einer Frist nach Prüfungsabschluss. Die genauen Fristen variieren: mal sechs Monate, mal ein Jahr. Wer zu spät kommt, verliert den Anspruch.

Aus meiner Beratungspraxis weiß ich, dass diese Fristen der häufigste Fallstrick sind. Frisch bestandene Absolventen freuen sich über das Zertifikat, legen die Prüfungsurkunde ab und denken ein halbes Jahr später “Ach ja, da war doch noch was”. Dann ist der Zug oft weg.

Hessen: 3.500 Euro

Die Hessische Aufstiegsprämie beträgt 3.500 Euro. Sie gilt ausdrücklich auch für Fachwirte, Betriebswirte und vergleichbare Aufstiegsfortbildungen, nicht nur für Handwerksmeister. Hessen ist damit das Bundesland mit der höchsten Prämie, die auch den Digitalisierungsmanager oder den Wirtschaftsfachwirt einschließt.

Voraussetzung ist eine bestandene Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung, Hauptwohnsitz in Hessen und eine rechtzeitige Antragstellung. Der Antrag läuft über das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen. Die Prämie ist einkommensteuerfrei und wird unabhängig von anderen Förderungen ausgezahlt.

Bayern: 3.000 Euro

Der Bayerische Meisterbonus beträgt 3.000 Euro. Trotz des Namens “Meisterbonus” gilt er breit gefasst: auch IHK-Fachwirte, Betriebswirte und vergleichbare Aufstiegsfortbildungen bekommen ihn. Das ist nicht in jedem Bundesland so, Bayern gehört hier zu den offenen Programmen.

Antragsberechtigt sind Personen, die nach dem 01.01.2013 eine Aufstiegsprüfung bestanden haben und zum Prüfungszeitpunkt Hauptwohnsitz in Bayern hatten. Der Antrag läuft über die zuständige Kammer, in der Regel die IHK oder HWK. Die Bearbeitung dauert erfahrungsgemäß vier bis acht Wochen. Der Bonus ist steuerfrei.

Hinweis: Der Bayerische Meisterbonus ist stabil und wurde in den letzten Jahren nicht gekürzt. Das ist bei Landesprämien nicht selbstverständlich (siehe Bremen, Sachsen, Brandenburg).

Thüringen, Saarland und Rheinland-Pfalz: je 2.000 Euro

Diese drei Länder zahlen jeweils 2.000 Euro, allerdings aus unterschiedlichen Programmen und mit unterschiedlicher Logik.

Thüringen hat den Meisterbonus zum 01.01.2026 von 1.000 auf 2.000 Euro erhöht, er gilt jetzt auch für Fachwirte. Das ist eine Neuerung. Wer noch 2025 geprüft hat und den alten 1.000-Euro-Bonus bekam, findet im aktuellen Programm die höhere Summe. Voraussetzung: Hauptwohnsitz in Thüringen, bestandene Aufstiegsprüfung.

Im Saarland wurde der Aufstiegsbonus Anfang 2026 von 1.000 auf 2.000 Euro verdoppelt. Er gilt laut Industrie- und Handelskammer des Saarlandes ausdrücklich für Fachwirte, also auch für den Wirtschaftsfachwirt. Der Antrag läuft über das saarländische Wirtschaftsministerium.

Der Aufstiegsbonus I in Rheinland-Pfalz existiert seit dem 01.01.2020 und beträgt 2.000 Euro. Voraussetzung: Hauptwohnsitz in RLP, bestandene Prüfung vor einer Kammer, Antrag innerhalb der Frist. Der Antrag läuft über das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

Sachsen-Anhalt: 1.000 Euro

Der Meisterbonus PLUS in Sachsen-Anhalt beträgt 1.000 Euro und gilt für Aufstiegsfortbildungen auf DQR-Niveau 6, also auch für Fachwirte. Der Antrag läuft über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Voraussetzung ist die bestandene Prüfung und der Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt. Die 1.000 Euro sind im Vergleich niedrig, aber das Programm ist stabil und WFW-fähig.

Sachsen-Anhalt ist eines der wenigen Länder, in denen die Landesförderung zwar nicht üppig, aber planbar ist. In der Praxis zählt das oft mehr als eine höhere, aber unsichere Prämie.

Anspruch und Antrag

Die konkreten Anspruchsvoraussetzungen und Antragswege unterscheiden sich zwischen den Ländern, aber fünf Punkte tauchen in allen sechs Programmen auf:

  • bestandene Prüfung vor einer zuständigen Kammer, nachgewiesen durch Prüfungszeugnis oder -urkunde
  • Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland, meist zum Prüfungszeitpunkt oder Antragsdatum
  • Antragsfrist zwischen sechs Monaten und einem Jahr nach Prüfungsbestehen
  • Antragstellung bei der zuständigen Landesstelle (Ministerium, Kammer oder Förderbank)
  • Auszahlung als steuerfreier Einmalzuschuss, in der Regel auf ein privates Konto

Die Prämie wird nach Prüfung ausgezahlt, nicht während der Weiterbildung. Das bedeutet: Wer die Weiterbildung plant, sollte die Prämie nicht als Finanzierungsgrundlage einbauen, sondern als Rückzahlung nach erfolgreichem Abschluss. Die eigentliche Finanzierung der Kurskosten läuft über Bundesförderung wie Bildungsgutschein, QCG oder Aufstiegs-BAföG.

Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Aufstiegs-BAföG-Antrag als häufigste Finanzierungsgrundlage steht im Artikel Aufstiegs-BAföG Antrag Schritt für Schritt. Die offiziellen Informationen zur Bundesförderung findest du bei der Bundesregierung und im amtlichen Text von § 1 AFBG.

Aufstiegsprämie und Meisterprämie im Unterschied

Die Begriffe werden oft synonym verwendet, meinen aber unterschiedliche Zielgruppen. Meisterprämie im engeren Sinn ist eine Leistung für Handwerksmeister nach Handwerksordnung Anlage A oder B1. Aufstiegsprämie ist breiter und umfasst auch Fachwirte, Betriebswirte und andere Aufstiegsfortbildungen nach Berufsbildungsgesetz.

In den sechs Ländern dieses Artikels wird der breite Begriff verwendet, auch wenn das Programm selbst “Meisterbonus” heißt (Bayern, Thüringen). Entscheidend ist nicht der Name, sondern die Programmbedingungen. Eine ausführliche Abgrenzung steht in unserem Artikel Meisterprämie vs Aufstiegsprämie.

Häufige Fragen zu Aufstiegsprämien 2026

Wer hat die höchste Aufstiegsprämie 2026?

Hessen mit 3.500 Euro. Danach Bayern mit 3.000 Euro. Thüringen, Saarland und RLP zahlen jeweils 2.000 Euro, Sachsen-Anhalt 1.000 Euro.

Kann ich die Aufstiegsprämie zusätzlich zum Aufstiegs-BAföG bekommen?

Ja. Aufstiegs-BAföG und Landesprämie schließen sich nicht aus. Das AFBG deckt die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, die Landesprämie kommt nach bestandener Prüfung als Bonus obendrauf.

Muss ich die Aufstiegsprämie versteuern?

Nein. Die Aufstiegs- und Meisterprämien der Länder sind einkommensteuerfrei und werden nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben.

Gibt es eine Aufstiegsprämie für den Digitalisierungsmanager?

Ja, in den genannten sechs Ländern. Voraussetzung: Der DigiMan muss als AZAV-zertifizierte Aufstiegsfortbildung anerkannt sein und mit einer Prüfung abschließen. Die Details klärst du mit der zuständigen Landesstelle.

Was passiert, wenn ich während der Weiterbildung das Bundesland wechsle?

Maßgeblich ist in der Regel der Wohnsitz zum Antragszeitpunkt. Mehr zu dieser Frage im Artikel Förderwege bei Umzug zwischen Bundesländern.


Über den Autor

Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger nach AZAV. Als promovierter Naturwissenschaftler und Unternehmer begleitet er seit über zehn Jahren Beschäftigte und Unternehmen bei geförderten Weiterbildungen. Mehr zum Autor auf /über-den-autor/.

Zuletzt geprüft am 14. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Förderberatung. Die konkreten Förderhöhen, Fristen und Anspruchsvoraussetzungen legt die jeweilige Landesbehörde fest. Für verbindliche Auskunft wende dich an die zuständige Stelle deines Bundeslandes.


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